Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für entgeltliche Verträge mit dem im Impressum genannten Betreiber (im Folgenden: Anbieter) über Leistungen von sport-trainer.at. Im Testbetrieb werden über die Seite keine entgeltlichen Leistungen verkauft; Verträge kommen nur durch eine individuelle Vereinbarung per E-Mail zustande.
- Anbieter
- Thomas Schüller, Königstetter Straße 48-56 Stg. 5, Tür 2, 3430 Tulln/Donau, E-Mail office@sport-trainer.at
- Stand
- 2026-11-04
1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für Verträge über Lizenzen, Abonnements, das Fachbuch, Schulungsunterlagen und Einweisungen in der jeweils bei Vertragsabschluss geltenden Fassung.
Für die freie Nutzung der Werkzeuge und Fachtexte ohne Vertrag gelten die Nutzungsbedingungen. Für Medaillen, Plaketten, Streckenmodelle und andere Druckteile schließt die Kundin oder der Kunde den Vertrag direkt mit dem gewählten Fertigungsbetrieb; dessen Bedingungen gelten.
Abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn der Anbieter ihnen schriftlich zustimmt.
2 Vertragspartner
Verbraucherinnen und Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und Unternehmen können Verträge schließen. Bestimmungen, die nur für Unternehmen gelten, sind ausdrücklich so bezeichnet.
Verträge mit Vereinen, Schulen und Verbänden schließt die jeweils vertretungsbefugte Person.
3 Vertragsabschluss
Die Darstellung von Leistungen auf der Seite ist kein verbindliches Angebot. Bestellanfragen und Vormerkungen über die Seite Shop oder per E-Mail sind unverbindlich.
Auf eine Anfrage per E-Mail erhält der Vertragspartner ein schriftliches Angebot mit Leistungsumfang, Laufzeit, Preis und Steuerausweis. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots per E-Mail zustande.
Der Anbieter bestätigt den Vertrag mit seinem Inhalt und diesen Bedingungen auf einem dauerhaften Datenträger, in der Regel als PDF per E-Mail.
4 Leistungen
Lizenzen: Umfang, Zahl der Standorte und Personen, Laufzeit und die Nutzung der neutralen Fassung ergeben sich aus der Lizenzklasse und dem Angebot. Lizenzen sind ohne Zustimmung des Anbieters nicht übertragbar.
Hauslizenzen und Anbieterlizenzen mit einer Laufzeit von 12 Monaten enden ohne Kündigung. Eine Verlängerung setzt ein neues Angebot voraus; es gibt keine stillschweigende Verlängerung.
Abonnements: Das Abonnement umfasst Pflege, Aktualisierung, Zusammenstellung und Betreuung laut Angebot, nicht den Zugang zu den offenen Werkzeugen. Laufzeit und Kündigung ergeben sich aus dem Angebot. Die gesetzlichen Kündigungsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern, insbesondere nach § 15 KSchG, bleiben unberührt.
Fachbuch und Unterlagen werden als Datei bereitgestellt, gedruckte Ausgaben nur nach gesonderter Vereinbarung.
Einweisungen und Schulungen finden nach Vereinbarung vor Ort oder online statt.
5 Preise und Zahlung
Preise auf der Seite Shop sind Endpreise; maßgeblich ist der Preis im angenommenen Angebot. Vor dem Verkaufsstart nennt die Seite keine Preise. Für digitale Inhalte fallen keine Versandkosten an.
Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug per Überweisung zu zahlen. Digitale Inhalte werden nach Zahlungseingang bereitgestellt, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
Für Unternehmen gilt: Bei Zahlungsverzug fallen die gesetzlichen Verzugszinsen an.
6 Nutzungsrechte
Werkzeuge und Datenschichten ab Fassung 0.73 dürfen im Umfang der gewählten Lizenz genutzt werden; Trainingsplaner und Lernkarten sind ohne Vertrag frei nutzbar. Weitergabe, Veränderung und Weiterverkauf des Quelltexts sind nur mit ausdrücklicher Erlaubnis zulässig. Für Fassungen bis 0.72 gilt die MIT-Lizenz, unter der sie veröffentlicht wurden.
An Fachtexten, Handbuch, Fachbuch und Unterlagen erhält der Vertragspartner ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang. Weitergabe, Veröffentlichung und Weiterverkauf sind nur erlaubt, soweit die Lizenz sie vorsieht. Urheber- und Lizenzhinweise dürfen nicht entfernt werden.
7 Rücktrittsrecht
Verbraucherinnen und Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG). Belehrung und Muster-Formular stehen auf der Seite Rücktritt.
Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erlischt das Rücktrittsrecht, wenn die Bereitstellung mit ausdrücklicher Zustimmung und mit der Bestätigung der Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Frist beginnt (§ 18 Abs. 1 Z 11 FAGG). Der Anbieter holt diese Zustimmung nur gesondert und schriftlich ein.
8 Gewährleistung
Es gilt die gesetzliche Gewährleistung, für digitale Leistungen einschließlich der Pflicht zu Aktualisierungen nach dem Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG).
Für Unternehmen gilt: Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen (§ 377 UGB).
9 Haftung
Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Personenschäden und bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ist sonst ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Die Werkzeuge dienen der Planung und Auswertung von Training bei gesunden Personen. Sie sind kein Medizinprodukt, stellen keine Diagnose und ersetzen weder die Aufsicht vor Ort noch ärztlichen oder fachlichen Rat. Ergebnisse hängen von den Eingaben ab; für Entscheidungen im Training bleibt verantwortlich, wer es anleitet.
10 Pflichten des Vertragspartners
Der Vertragspartner sendet dem Anbieter keine Gesundheitsdaten oder Daten Dritter, insbesondere keine Austauschdateien mit Personendaten, ohne dass dies ausdrücklich vereinbart und rechtlich zulässig ist.
Wer die neutrale Fassung unter eigenem Auftritt betreibt, trägt dort die Pflichten als Anbieter, insbesondere Impressum, Datenschutz und Zweckbestimmung.
11 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach der Datenschutzerklärung verarbeitet.
12 Vermittlung von Angeboten Dritter
Im Angebotsvergleich stellt der Betreiber Angebote Dritter (Vereine, Studios, Kurse, Bergbahnen, Bäder, Erlebnisse, Veranstaltungen, Verleih) vergleichbar dar. Verträge über diese Leistungen kommen ausschließlich zwischen der Person und dem jeweiligen Anbieter zustande; der Betreiber ist nicht Vertragspartei und erbringt diese Leistungen nicht.
Angaben zu Preisen, Zeiten und Bedingungen stammen vom Anbieter. Maßgeblich sind die Angaben des Anbieters zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Die Reihung folgt den auf der Seite offengelegten Hauptparametern und deren Gewichtung. Bezahlte Platzierungen gibt es nicht. Erhält der Betreiber für eine Vermittlung eine Provision, wird das Angebot als Partnerangebot gekennzeichnet; die Provision hat keinen Einfluss auf die Reihung.
Im Testbetrieb enthält der Vergleich nur gekennzeichnete Beispiele; es werden keine Verträge vermittelt.
13 Änderungen
Geänderte Bedingungen gelten für neue Verträge. Für bestehende Verträge gelten sie nur, wenn der Vertragspartner zustimmt.
14 Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bleiben zwingende Schutzbestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.
Für Unternehmen ist Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Anbieters. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände (§ 14 KSchG).
15 Beschwerden
Beschwerden bitte per E-Mail an die im Impressum genannte Adresse; der Anbieter antwortet in der Regel binnen einer Woche.
16 Teilunwirksamkeit
Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
Rücktrittsbelehrung und Muster-Formular: Rücktritt. Nutzung ohne Vertrag: Nutzungsbedingungen.
Rechtsgrundlagen
- Republik Österreich (1979): Konsumentenschutzgesetz (KSchG), insbesondere §§ 6, 14 und 15. BGBl. Nr. 140/1979 in geltender Fassung.
- Republik Österreich (2014): Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG). BGBl. I Nr. 33/2014 in geltender Fassung.
- Republik Österreich (2021): Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG), Gewährleistung und Aktualisierungspflicht bei digitalen Leistungen. BGBl. I Nr. 175/2021.
- Republik Österreich (2007): Unternehmensgesetzbuch (UGB), § 377 Mängelrüge. Rechtsinformationssystem des Bundes, in der geltenden Fassung.
- Europäisches Parlament und Rat (2008): Verordnung (EG) Nr. 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I), Art. 6. Amtsblatt der Europäischen Union L 177, 6-16.
- Europäisches Parlament und Rat (2016): Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutz-Grundverordnung), insbesondere Art. 4 Z 5, Art. 5, Art. 9, Art. 20 und Art. 25. Amtsblatt der Europäischen Union L 119, 1-88.
- Europäisches Parlament und Rat (2019): Verordnung (EU) 2019/1150 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten. ABl. L 186 vom 11.7.2019, insbesondere Artikel 5 (Ranking).
- Republik Österreich (1984): Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). BGBl. Nr. 448/1984 in der Fassung des Zweiten Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (MoRUG II, 2022): Hauptparameter des Rankings, Kennzeichnung bezahlter Platzierung, Verbraucherbewertungen.
- Republik Österreich (1992): Preisauszeichnungsgesetz (PrAG). BGBl. Nr. 146/1992 in der geltenden Fassung.