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sport-trainer.at
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Partner werden

Für vermittelte Buchungen oder Mitgliedschaften kann der Betreiber eine Provision des Anbieters erhalten. Das wird beim Angebot als Partnerangebot gekennzeichnet und in der Offenlegung genannt.

Kennzeichnung beim Angebot: Partnerangebot — bei Abschluss über diese Seite erhält der Betreiber dieser Seite eine Vermittlungsprovision vom Anbieter. Die Reihung ist davon unabhängig.

Wer Partner werden kann

Anbieter von Erlebnissen und Funsport

Rafting, Kart, Klettersteig, Tandemflug, Canyoning — mit Nachweis von Befähigung und Versicherung.

Vereine

Probetraining, Mitgliedschaft, Kurse; gemeinnützige Vereine ohne Provision.

Studios

Fitness, Yoga, Boulder; Vertragsbedingungen offen und vergleichbar.

Bergbahnen, Bäder und Thermen

Karten, Tarife, Saison- und Mehrfachkarten.

Veranstalter

Läufe, Radmarathons, Turniere; Startplätze und Termine.

Handel und Verleih

Verleih und Service; Gerätekunde bleibt herstellerunabhängig.

Vergütung

Wie gereiht wird

Die Reihung im Vergleich bleibt unabhängig von Partnerstatus und Provision. Hauptparameter und Gewichte: Passung zu den eigenen Motiven (Kosinusähnlichkeit der Motivprofile) 55 %; Kosten je Monat im Verhältnis zum eigenen Budget 20 %; Übereinstimmung der Zeiten 10 %; passende Stufe 10 %; Vertragsbindung innerhalb der eigenen Grenze 5 %. Nicht in die Reihung gehen ein: Partnerstatus, Provision, Zahlungen von Anbietern, Klicks anderer Personen. Mehr auf der Seite Angebote.

Aufnahme in vier Schritten

  1. Anbieter liefert eine Angebotsdatei im Format tw.angebote/1 mit Preisen, Bedingungen, Zeiten und Motivprofil in Selbsteinschätzung.
  2. Prüfung durch den Betreiber: Pflichtangaben, Befähigung und Versicherung bei Risikosport, Rücktritts- und Stornobedingungen.
  3. Aufnahme mit Datum der letzten Prüfung; Preise ohne Gewähr, maßgeblich ist der Anbieter.
  4. Jährliche Aktualisierung oder Entfernung.

Angebotsdatei

Angebote kommen als Datei im Format tw.angebote/1. Motivwerte von 0 bis 1 schätzt der Anbieter selbst ein; der Betreiber prüft sie auf Plausibilität. Kategorien: verein, studio, kurs, skipass, eintritt, erlebnis, veranstaltung, verleih. Preiseinheiten: Monat, Kurs, Tag, Eintritt, Erlebnis, Start. Regionen: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, Deutschland, Schweiz, Südtirol.

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  "format": "tw.angebote/1",
  "anbieter": "Name des Anbieters",
  "stand": "2026-10-01",
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    "id": "a01", "kategorie": "studio", "name": "Boulderhalle, Tageseintritt",
    "region": "Wien", "preis": 14, "preis_einheit": "Eintritt",
    "motive": {"kontakt": 0.8, "leistung": 0.6, "ablenkung": 0.7, "gesundheit": 0.5, "freude": 0.9, "aesthetik": 0.7, "natur": 0.1, "abenteuer": 0.5},
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    "probetraining": false, "vertrag_monate": 0, "betreuung": false, "barrierefrei": true, "familie": true,
    "kontakt": "info@anbieter.example", "partner": false
  }]
}

Anfrage

Partnerschaft per Mail anfragen — mit Art des Angebots, Region und gewünschtem Vergütungsmodell. Gemeinnützige Vereine werden ohne Provision aufgenommen.

Empfehlen mit Code

Empfehlungen zählen nur über einen Code, den die bestellende Person selbst angibt. Keine Klickerfassung, keine Cookies, keine Kennungen in Verweisen, keine Zählung von Personen.

Partnercode

Für Anbieter, Fachleute aus dem Fachverzeichnis, Trainerinnen und Trainer

Provision vom Nettobetrag bezahlter Bestellungen nach Ablauf der Rücktrittsfrist.

Vereinscode

Für Vereine, Schulen und Verbände

Gutschrift auf die eigene Lizenz oder Einweisung statt Geld.

Empfehlung von Kundschaft

Für bestehende Kundschaft

Gutschrift beim nächsten Kauf, einmal je neu gewonnener Einrichtung.

Regeln

Bewusst nicht dabei: Klickerfassung über ein Einbettungsskript; Gewinnspiele (Minderjährige in Vereinen und Schulen); Treuepunkte und Nutzerbeiträge mit Bildern; Zahlen, was man will, und Geschenkverweise.

In Vorbereitung. Codes werden mit dem Verkaufsstart vergeben; Sätze und Bedingungen stehen dann hier.

Verzeichnis von Fachleuten und Firmen

Verzeichnis von Fachleuten und Firmen rund um den Sport: Physiotherapie, Sportmedizin, Diätologie, Heilmassage, Sportpsychologie, Training, Bergsport, Erlebnisanbieter, Technik und Sportwissenschaft. Aufgenommen wird nur, wer die Nachweise seines Fachgebiets vorlegt; das Verzeichnis zeigt Fachgebiet, Region, Kontaktweg und das Datum der letzten Prüfung.

Aufnahme ins Fachverzeichnis: Anfrage, Nachweise, Prüfung, Aufnahme, jährliche Prüfung

Gesundheitsberufe

FachgebietNachweiseGrenze
PhysiotherapieIdentität oder Firmenbuch- und Gewerbedaten, Eintrag im Gesundheitsberuferegister, Berufs- oder BetriebshaftpflichtversicherungBehandlung nach Berufsrecht; die Plattform vermittelt nur den Kontakt.
SportmedizinIdentität oder Firmenbuch- und Gewerbedaten, Eintrag in der Ärzteliste, Fortbildungsnachweis Sportmedizin, Berufs- oder BetriebshaftpflichtversicherungUntersuchung und Freigabe zum Sport sind ärztliche Leistungen; die Werkzeuge der Plattform ersetzen sie nicht.
DiätologieIdentität oder Firmenbuch- und Gewerbedaten, Eintrag im Gesundheitsberuferegister, Berufs- oder BetriebshaftpflichtversicherungErnährungstherapie nach Berufsrecht; die Plattform gibt keine Ernährungsziele vor.
HeilmassageIdentität oder Firmenbuch- und Gewerbedaten, Eintrag im Gesundheitsberuferegister, Berufs- oder BetriebshaftpflichtversicherungTätigkeit nach Berufsrecht; die Plattform vermittelt nur den Kontakt.
SportpsychologieIdentität oder Firmenbuch- und Gewerbedaten, Eintrag in der Liste der Gesundheitspsychologie oder Klinischen Psychologie, Berufs- oder BetriebshaftpflichtversicherungAufgenommen wird nur mit Berufsberechtigung nach dem Psychologengesetz; die Plattform bietet keine Beratung an.

Training und Anleitung

FachgebietNachweiseGrenze
Training und Anleitung im Verein oder KursIdentität oder Firmenbuch- und Gewerbedaten, Sportfachliche Ausbildung, Erste-Hilfe-Kurs, Berufs- oder BetriebshaftpflichtversicherungTraining für gesunde Personen; Beschwerden gehören zu Ärztin, Arzt oder Gesundheitsberuf.
Personal Training, selbständigIdentität oder Firmenbuch- und Gewerbedaten, Sportfachliche Ausbildung, Gewerbeberechtigung, Erste-Hilfe-Kurs, Berufs- oder BetriebshaftpflichtversicherungTraining für gesunde Personen; keine Heil- oder Diätversprechen.

Bergsport und Erlebnis

FachgebietNachweiseGrenze
Berg- und Skiführung, SkischuleIdentität oder Firmenbuch- und Gewerbedaten, Berechtigung nach Landesrecht, Erste-Hilfe-Kurs, Berufs- oder BetriebshaftpflichtversicherungFührung nur im Rahmen der Berechtigung nach Landesrecht.
Erlebnis- und FunsportanbieterIdentität oder Firmenbuch- und Gewerbedaten, Gewerbeberechtigung, Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, Sicherheitskonzept der Tätigkeit, Erste-Hilfe-KursRisikosport nur mit Sicherheitskonzept; Angebote erscheinen zusätzlich im Angebotsvergleich.

Technik und Wissenschaft

FachgebietNachweiseGrenze
Sporttechnik und ServiceIdentität oder Firmenbuch- und Gewerbedaten, Gewerbeberechtigung, Berufs- oder BetriebshaftpflichtversicherungService an Ausrüstung nach den Vorgaben der Hersteller und einschlägiger Normen.
Sportwissenschaft und LeistungsdiagnostikIdentität oder Firmenbuch- und Gewerbedaten, Studienabschluss, Berufs- oder BetriebshaftpflichtversicherungLeistungsdiagnostik bei gesunden Personen; medizinische Untersuchungen nur durch Ärztinnen und Ärzte.

Wer mit Minderjährigen arbeitet, legt zusätzlich die Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge vor. Kurs im Umfang von mindestens 16 Stunden oder Auffrischung; Regel des Verzeichnisses: nicht älter als zwei Jahre.

Aufnahme

  1. Anfrage per Mail mit Fachgebiet, Region, Kontaktweg und der Angabe, ob mit Minderjährigen gearbeitet wird.
  2. Vorlage der Nachweise des Fachgebiets; Registereinträge werden im öffentlichen Register nachgesehen.
  3. Prüfung im internen Verzeichnisblatt: aufnahmefähig nur ohne fehlenden oder abgelaufenen Nachweis.
  4. Aufnahme mit Datum der Prüfung; der Eintrag zeigt »Nachweise geprüft am …«.
  5. Jährliche Prüfung; ein abgelaufener Nachweis nimmt den Eintrag aus dem Verzeichnis, bis ein neuer vorliegt.

Kennzeichnung im Verzeichnis

Grenze: Das Verzeichnis ersetzt keine eigene Prüfung durch die Person, die eine Leistung in Anspruch nimmt. Verträge kommen nur zwischen ihr und der Fachperson oder Firma zustande. Kein Medizinprodukt; die Plattform erbringt keine Gesundheitsleistung.

Aufnahme ins Verzeichnis per Mail anfragen — mit Fachgebiet, Region, Kontaktweg und der Angabe, ob mit Minderjährigen gearbeitet wird. Nachweise bitte erst auf Anfrage senden.

Berufsrecht

  1. Republik Österreich (2024): Bundesgesetz über die gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe (MTD-Gesetz 2024). BGBl. I Nr. 100/2024.
  2. Republik Österreich (1998): Bundesgesetz über die Ausübung des ärztlichen Berufes und die Standesvertretung der Ärzte (Ärztegesetz 1998). BGBl. I Nr. 169/1998 in geltender Fassung.
  3. Republik Österreich (2002): Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildungen zum medizinischen Masseur und zum Heilmasseur (Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, MMHmG). BGBl. I Nr. 169/2002 in geltender Fassung.
  4. Republik Österreich (2013): Bundesgesetz über die Führung der Bezeichnung »Psychologin« oder »Psychologe« und über die Ausübung der Gesundheitspsychologie und der Klinischen Psychologie (Psychologengesetz 2013). BGBl. I Nr. 182/2013 in geltender Fassung.
  5. Republik Österreich (2016): Bundesgesetz über die Registrierung von Gesundheitsberufen (Gesundheitsberuferegister-Gesetz, GBRG). BGBl. I Nr. 87/2016 in geltender Fassung.
  6. Republik Österreich (1968): Bundesgesetz über die Evidenz strafgerichtlicher Verurteilungen (Strafregistergesetz 1968), Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge. BGBl. Nr. 277/1968 in geltender Fassung.
  7. Republik Österreich (1994): Gewerbeordnung 1994, § 63 (Angaben auf Geschäftspapieren und Websites). BGBl. Nr. 194/1994 in geltender Fassung.

Rechtsgrundlagen

  1. Europäisches Parlament und Rat (2019): Verordnung (EU) 2019/1150 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten. ABl. L 186 vom 11.7.2019, insbesondere Artikel 5 (Ranking).
  2. Europäische Kommission (2020): Leitlinien zur Transparenz des Rankings gemäß der Verordnung (EU) 2019/1150. ABl. C 424 vom 8.12.2020, 2020/C 424/01.
  3. Republik Österreich (1984): Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). BGBl. Nr. 448/1984 in der Fassung des Zweiten Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (MoRUG II, 2022): Hauptparameter des Rankings, Kennzeichnung bezahlter Platzierung, Verbraucherbewertungen.
  4. Europäisches Parlament und Rat (2019): Richtlinie (EU) 2019/2161 zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union. ABl. L 328 vom 18.12.2019.
  5. Republik Österreich (1981): Mediengesetz, § 26 (Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen). Rechtsinformationssystem des Bundes, in der geltenden Fassung.
  6. Republik Österreich (2001): E-Commerce-Gesetz (ECG), § 5 Allgemeine Informationspflichten. BGBl. I Nr. 152/2001 in geltender Fassung.
  7. Europäisches Parlament und Rat (2016): Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutz-Grundverordnung), insbesondere Art. 4 Z 5, Art. 5, Art. 9, Art. 20 und Art. 25. Amtsblatt der Europäischen Union L 119, 1-88.
  8. Artikel-29-Datenschutzgruppe (2018): Leitlinien zu automatisierten Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling für die Zwecke der Verordnung 2016/679. WP251rev.01, angenommen am 3.10.2017, überarbeitet am 6.2.2018; vom EDSA bestätigt.
  9. Europäisches Parlament und Rat (2022): Verordnung (EU) 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Gesetz über digitale Dienste), insbesondere Art. 11–18 und 19. ABl. L 277 vom 27.10.2022.
  10. Republik Österreich (1979): Konsumentenschutzgesetz (KSchG), insbesondere §§ 6, 14 und 15. BGBl. Nr. 140/1979 in geltender Fassung.
  11. Republik Österreich (2014): Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG). BGBl. I Nr. 33/2014 in geltender Fassung.