Partner werden
Für vermittelte Buchungen oder Mitgliedschaften kann der Betreiber eine Provision des Anbieters erhalten. Das wird beim Angebot als Partnerangebot gekennzeichnet und in der Offenlegung genannt.
Kennzeichnung beim Angebot: Partnerangebot — bei Abschluss über diese Seite erhält der Betreiber dieser Seite eine Vermittlungsprovision vom Anbieter. Die Reihung ist davon unabhängig.
Wer Partner werden kann
Anbieter von Erlebnissen und Funsport
Rafting, Kart, Klettersteig, Tandemflug, Canyoning — mit Nachweis von Befähigung und Versicherung.
Vereine
Probetraining, Mitgliedschaft, Kurse; gemeinnützige Vereine ohne Provision.
Studios
Fitness, Yoga, Boulder; Vertragsbedingungen offen und vergleichbar.
Bergbahnen, Bäder und Thermen
Karten, Tarife, Saison- und Mehrfachkarten.
Veranstalter
Läufe, Radmarathons, Turniere; Startplätze und Termine.
Handel und Verleih
Verleih und Service; Gerätekunde bleibt herstellerunabhängig.
Vergütung
- Anfrage — Pauschale je qualifizierter Anfrage, die die Person selbst an den Anbieter schickt.
- Abschluss — Prozentsatz vom ersten Entgelt bei Mitgliedschaft, Kurs oder Buchung.
- Gutschein und Erlebnis — Später: Verkauf von Erlebnisgutscheinen im eigenen Shop; Leistung erbringt der Anbieter.
Wie gereiht wird
Die Reihung im Vergleich bleibt unabhängig von Partnerstatus und Provision. Hauptparameter und Gewichte: Passung zu den eigenen Motiven (Kosinusähnlichkeit der Motivprofile) 55 %; Kosten je Monat im Verhältnis zum eigenen Budget 20 %; Übereinstimmung der Zeiten 10 %; passende Stufe 10 %; Vertragsbindung innerhalb der eigenen Grenze 5 %. Nicht in die Reihung gehen ein: Partnerstatus, Provision, Zahlungen von Anbietern, Klicks anderer Personen. Mehr auf der Seite Angebote.
Aufnahme in vier Schritten
- Anbieter liefert eine Angebotsdatei im Format tw.angebote/1 mit Preisen, Bedingungen, Zeiten und Motivprofil in Selbsteinschätzung.
- Prüfung durch den Betreiber: Pflichtangaben, Befähigung und Versicherung bei Risikosport, Rücktritts- und Stornobedingungen.
- Aufnahme mit Datum der letzten Prüfung; Preise ohne Gewähr, maßgeblich ist der Anbieter.
- Jährliche Aktualisierung oder Entfernung.
Angebotsdatei
Angebote kommen als Datei im Format tw.angebote/1. Motivwerte von 0 bis 1 schätzt der Anbieter selbst ein; der Betreiber prüft sie auf Plausibilität. Kategorien: verein, studio, kurs, skipass, eintritt, erlebnis, veranstaltung, verleih. Preiseinheiten: Monat, Kurs, Tag, Eintritt, Erlebnis, Start. Regionen: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, Deutschland, Schweiz, Südtirol.
{
"format": "tw.angebote/1",
"anbieter": "Name des Anbieters",
"stand": "2026-10-01",
"angebote": [{
"id": "a01", "kategorie": "studio", "name": "Boulderhalle, Tageseintritt",
"region": "Wien", "preis": 14, "preis_einheit": "Eintritt",
"motive": {"kontakt": 0.8, "leistung": 0.6, "ablenkung": 0.7, "gesundheit": 0.5, "freude": 0.9, "aesthetik": 0.7, "natur": 0.1, "abenteuer": 0.5},
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}]
}
Anfrage
Partnerschaft per Mail anfragen — mit Art des Angebots, Region und gewünschtem Vergütungsmodell. Gemeinnützige Vereine werden ohne Provision aufgenommen.
Empfehlen mit Code
Empfehlungen zählen nur über einen Code, den die bestellende Person selbst angibt. Keine Klickerfassung, keine Cookies, keine Kennungen in Verweisen, keine Zählung von Personen.
Partnercode
Für Anbieter, Fachleute aus dem Fachverzeichnis, Trainerinnen und Trainer
Provision vom Nettobetrag bezahlter Bestellungen nach Ablauf der Rücktrittsfrist.
Vereinscode
Für Vereine, Schulen und Verbände
Gutschrift auf die eigene Lizenz oder Einweisung statt Geld.
Empfehlung von Kundschaft
Für bestehende Kundschaft
Gutschrift beim nächsten Kauf, einmal je neu gewonnener Einrichtung.
Regeln
- Codes werden nur an Erwachsene und an Organisationen vergeben.
- Der Code wird bei der Bestellung eingetragen; er steht nie in einem Verweis.
- Vergütet werden nur bezahlte Bestellungen nach Ablauf der Rücktrittsfrist; ein Rücktritt hebt die Vergütung auf.
- Keine Vergütung für eigene Bestellungen und für Bestellungen derselben Einrichtung.
- Wer mit Code wirbt, kennzeichnet die Empfehlung als Werbung.
- Gemeinnützige Vereine erhalten Gutschriften statt Provision.
- Die freien Werkzeuge sind nie Gegenstand einer Provision.
Bewusst nicht dabei: Klickerfassung über ein Einbettungsskript; Gewinnspiele (Minderjährige in Vereinen und Schulen); Treuepunkte und Nutzerbeiträge mit Bildern; Zahlen, was man will, und Geschenkverweise.
In Vorbereitung. Codes werden mit dem Verkaufsstart vergeben; Sätze und Bedingungen stehen dann hier.
Verzeichnis von Fachleuten und Firmen
Verzeichnis von Fachleuten und Firmen rund um den Sport: Physiotherapie, Sportmedizin, Diätologie, Heilmassage, Sportpsychologie, Training, Bergsport, Erlebnisanbieter, Technik und Sportwissenschaft. Aufgenommen wird nur, wer die Nachweise seines Fachgebiets vorlegt; das Verzeichnis zeigt Fachgebiet, Region, Kontaktweg und das Datum der letzten Prüfung.
- Aufgenommen wird nur mit den Nachweisen, die das Fachgebiet verlangt; fehlt einer, bleibt der Eintrag in Prüfung.
- Gesundheitsberufe nur mit Berufsberechtigung nach dem jeweiligen Berufsgesetz. Die Plattform vermittelt den Kontakt; sie behandelt nicht, stellt keine Diagnose und empfiehlt keine Behandlung.
- Nachweise werden eingesehen und mit Art und Datum vermerkt. Kopien werden nach der Prüfung gelöscht; das Verzeichnis enthält keine Ausweise, Polizzen oder Bescheinigungen.
- Die Reihenfolge im Verzeichnis ist alphabetisch innerhalb von Fachgebiet und Region. Bezahlte Plätze und Bewertungen mit Sternen gibt es nicht.
- Partner mit Vergütungsvereinbarung sind gekennzeichnet; die Kennzeichnung ändert die Reihenfolge nicht.
- Wer mit Minderjährigen arbeitet, legt zusätzlich eine Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge vor. Vermerkt wird nur das Datum der Vorlage.
- Jeder Eintrag wird mindestens einmal im Jahr geprüft. Ein abgelaufener Nachweis nimmt den Eintrag aus dem Verzeichnis, bis ein neuer vorliegt.
Gesundheitsberufe
| Fachgebiet | Nachweise | Grenze |
|---|---|---|
| Physiotherapie | Identität oder Firmenbuch- und Gewerbedaten, Eintrag im Gesundheitsberuferegister, Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung | Behandlung nach Berufsrecht; die Plattform vermittelt nur den Kontakt. |
| Sportmedizin | Identität oder Firmenbuch- und Gewerbedaten, Eintrag in der Ärzteliste, Fortbildungsnachweis Sportmedizin, Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung | Untersuchung und Freigabe zum Sport sind ärztliche Leistungen; die Werkzeuge der Plattform ersetzen sie nicht. |
| Diätologie | Identität oder Firmenbuch- und Gewerbedaten, Eintrag im Gesundheitsberuferegister, Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung | Ernährungstherapie nach Berufsrecht; die Plattform gibt keine Ernährungsziele vor. |
| Heilmassage | Identität oder Firmenbuch- und Gewerbedaten, Eintrag im Gesundheitsberuferegister, Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung | Tätigkeit nach Berufsrecht; die Plattform vermittelt nur den Kontakt. |
| Sportpsychologie | Identität oder Firmenbuch- und Gewerbedaten, Eintrag in der Liste der Gesundheitspsychologie oder Klinischen Psychologie, Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung | Aufgenommen wird nur mit Berufsberechtigung nach dem Psychologengesetz; die Plattform bietet keine Beratung an. |
Training und Anleitung
| Fachgebiet | Nachweise | Grenze |
|---|---|---|
| Training und Anleitung im Verein oder Kurs | Identität oder Firmenbuch- und Gewerbedaten, Sportfachliche Ausbildung, Erste-Hilfe-Kurs, Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung | Training für gesunde Personen; Beschwerden gehören zu Ärztin, Arzt oder Gesundheitsberuf. |
| Personal Training, selbständig | Identität oder Firmenbuch- und Gewerbedaten, Sportfachliche Ausbildung, Gewerbeberechtigung, Erste-Hilfe-Kurs, Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung | Training für gesunde Personen; keine Heil- oder Diätversprechen. |
Bergsport und Erlebnis
| Fachgebiet | Nachweise | Grenze |
|---|---|---|
| Berg- und Skiführung, Skischule | Identität oder Firmenbuch- und Gewerbedaten, Berechtigung nach Landesrecht, Erste-Hilfe-Kurs, Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung | Führung nur im Rahmen der Berechtigung nach Landesrecht. |
| Erlebnis- und Funsportanbieter | Identität oder Firmenbuch- und Gewerbedaten, Gewerbeberechtigung, Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, Sicherheitskonzept der Tätigkeit, Erste-Hilfe-Kurs | Risikosport nur mit Sicherheitskonzept; Angebote erscheinen zusätzlich im Angebotsvergleich. |
Technik und Wissenschaft
| Fachgebiet | Nachweise | Grenze |
|---|---|---|
| Sporttechnik und Service | Identität oder Firmenbuch- und Gewerbedaten, Gewerbeberechtigung, Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung | Service an Ausrüstung nach den Vorgaben der Hersteller und einschlägiger Normen. |
| Sportwissenschaft und Leistungsdiagnostik | Identität oder Firmenbuch- und Gewerbedaten, Studienabschluss, Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung | Leistungsdiagnostik bei gesunden Personen; medizinische Untersuchungen nur durch Ärztinnen und Ärzte. |
Wer mit Minderjährigen arbeitet, legt zusätzlich die Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge vor. Kurs im Umfang von mindestens 16 Stunden oder Auffrischung; Regel des Verzeichnisses: nicht älter als zwei Jahre.
Aufnahme
- Anfrage per Mail mit Fachgebiet, Region, Kontaktweg und der Angabe, ob mit Minderjährigen gearbeitet wird.
- Vorlage der Nachweise des Fachgebiets; Registereinträge werden im öffentlichen Register nachgesehen.
- Prüfung im internen Verzeichnisblatt: aufnahmefähig nur ohne fehlenden oder abgelaufenen Nachweis.
- Aufnahme mit Datum der Prüfung; der Eintrag zeigt »Nachweise geprüft am …«.
- Jährliche Prüfung; ein abgelaufener Nachweis nimmt den Eintrag aus dem Verzeichnis, bis ein neuer vorliegt.
Kennzeichnung im Verzeichnis
- Nachweise geprüft am …
- Partner — mit Vergütungsvereinbarung; die Reihenfolge bleibt davon unberührt.
- Gesundheitsberuf — Leistung nach Berufsrecht; die Plattform vermittelt nur den Kontakt.
Grenze: Das Verzeichnis ersetzt keine eigene Prüfung durch die Person, die eine Leistung in Anspruch nimmt. Verträge kommen nur zwischen ihr und der Fachperson oder Firma zustande. Kein Medizinprodukt; die Plattform erbringt keine Gesundheitsleistung.
Aufnahme ins Verzeichnis per Mail anfragen — mit Fachgebiet, Region, Kontaktweg und der Angabe, ob mit Minderjährigen gearbeitet wird. Nachweise bitte erst auf Anfrage senden.
Berufsrecht
- Republik Österreich (2024): Bundesgesetz über die gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe (MTD-Gesetz 2024). BGBl. I Nr. 100/2024.
- Republik Österreich (1998): Bundesgesetz über die Ausübung des ärztlichen Berufes und die Standesvertretung der Ärzte (Ärztegesetz 1998). BGBl. I Nr. 169/1998 in geltender Fassung.
- Republik Österreich (2002): Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildungen zum medizinischen Masseur und zum Heilmasseur (Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, MMHmG). BGBl. I Nr. 169/2002 in geltender Fassung.
- Republik Österreich (2013): Bundesgesetz über die Führung der Bezeichnung »Psychologin« oder »Psychologe« und über die Ausübung der Gesundheitspsychologie und der Klinischen Psychologie (Psychologengesetz 2013). BGBl. I Nr. 182/2013 in geltender Fassung.
- Republik Österreich (2016): Bundesgesetz über die Registrierung von Gesundheitsberufen (Gesundheitsberuferegister-Gesetz, GBRG). BGBl. I Nr. 87/2016 in geltender Fassung.
- Republik Österreich (1968): Bundesgesetz über die Evidenz strafgerichtlicher Verurteilungen (Strafregistergesetz 1968), Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge. BGBl. Nr. 277/1968 in geltender Fassung.
- Republik Österreich (1994): Gewerbeordnung 1994, § 63 (Angaben auf Geschäftspapieren und Websites). BGBl. Nr. 194/1994 in geltender Fassung.
Rechtsgrundlagen
- Europäisches Parlament und Rat (2019): Verordnung (EU) 2019/1150 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten. ABl. L 186 vom 11.7.2019, insbesondere Artikel 5 (Ranking).
- Europäische Kommission (2020): Leitlinien zur Transparenz des Rankings gemäß der Verordnung (EU) 2019/1150. ABl. C 424 vom 8.12.2020, 2020/C 424/01.
- Republik Österreich (1984): Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). BGBl. Nr. 448/1984 in der Fassung des Zweiten Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (MoRUG II, 2022): Hauptparameter des Rankings, Kennzeichnung bezahlter Platzierung, Verbraucherbewertungen.
- Europäisches Parlament und Rat (2019): Richtlinie (EU) 2019/2161 zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union. ABl. L 328 vom 18.12.2019.
- Republik Österreich (1981): Mediengesetz, § 26 (Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen). Rechtsinformationssystem des Bundes, in der geltenden Fassung.
- Republik Österreich (2001): E-Commerce-Gesetz (ECG), § 5 Allgemeine Informationspflichten. BGBl. I Nr. 152/2001 in geltender Fassung.
- Europäisches Parlament und Rat (2016): Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutz-Grundverordnung), insbesondere Art. 4 Z 5, Art. 5, Art. 9, Art. 20 und Art. 25. Amtsblatt der Europäischen Union L 119, 1-88.
- Artikel-29-Datenschutzgruppe (2018): Leitlinien zu automatisierten Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling für die Zwecke der Verordnung 2016/679. WP251rev.01, angenommen am 3.10.2017, überarbeitet am 6.2.2018; vom EDSA bestätigt.
- Europäisches Parlament und Rat (2022): Verordnung (EU) 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Gesetz über digitale Dienste), insbesondere Art. 11–18 und 19. ABl. L 277 vom 27.10.2022.
- Republik Österreich (1979): Konsumentenschutzgesetz (KSchG), insbesondere §§ 6, 14 und 15. BGBl. Nr. 140/1979 in geltender Fassung.
- Republik Österreich (2014): Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG). BGBl. I Nr. 33/2014 in geltender Fassung.