Zum Inhalt
sport-trainer.at
Testbetrieb: Inhalte und Werkzeuge können sich ändern, Fehler sind möglich. Es gibt keine Konten und keine Übertragung von Eingaben. Rückmeldung geben

Angebote vergleichen und finden

Angebote vergleichen und das Passende finden: Vereine, Studios, Kurse, Skipässe, Eintritte, Erlebnisse und Veranstaltungen. Die Reihung folgt offengelegten Kriterien und den eigenen Angaben — bezahlte Platzierung gibt es nicht. Partnerangebote sind gekennzeichnet; eine Provision ändert die Reihung nicht.

Beispieldaten. Im Testbetrieb enthält die Liste nur gekennzeichnete Beispiele, keine echten Angebote und keine echten Preise. Echte Angebote kommen von Anbietern als Angebotsdatei und werden vor der Aufnahme geprüft. Verträge schließt die Person immer direkt mit dem Anbieter.

Zum Angebotsvergleich

Ablauf von der Frage bis zum Angebot, Reihung und Partnerkennzeichnung

Was verglichen wird

Verein

Preis je Monat, umgerechnet in Kosten je Monat

Fitnessstudio

Preis je Monat, umgerechnet in Kosten je Monat

Kurs

Preis je Kurs, umgerechnet in Kosten je Monat

Skipass und Bergbahn

Preis je Tag, umgerechnet in Kosten je Monat

Bad, Therme, Halle

Preis je Eintritt, umgerechnet in Kosten je Monat

Erlebnis und Funsport

Preis je Erlebnis, umgerechnet in Kosten je Monat

Lauf und Veranstaltung

Preis je Start, umgerechnet in Kosten je Monat

Verleih

Preis je Tag, umgerechnet in Kosten je Monat

So wird gereiht

Hauptparameter der Reihung und ihre Gewichtung (offengelegt nach § 2 UWG und Artikel 5 der Verordnung (EU) 2019/1150):

Angebote, die eine Pflichtangabe nicht erfüllen (Region, Barrierefreiheit, Familie, Betreuung), werden ausgeblendet statt schlechter gereiht.

Nicht in die Reihung gehen ein: Partnerstatus, Provision, Zahlungen von Anbietern, Klicks anderer Personen.

Was mir wichtig ist — und was das Werkzeug lernt

Die ersten sechs Motive stammen aus dem Berner Motiv- und Zielinventar; das Motiv Figur und Aussehen wird hier bewusst nicht abgefragt (Entscheidung 53). Draußen und Nervenkitzel ergänzt das Vorhaben für Natur- und Funsport; sie sind nicht validiert.

Rückmeldung je Angebot (passt, passt nicht) verschiebt die eigenen Motivgewichte ein Stück in Richtung des Motivprofils des Angebots oder davon weg (Relevanzrückmeldung nach Rocchio). Gerechnet wird nur in diesem Fenster. Keine Speicherung im Browser, keine Übertragung. Das gelernte Profil kann als Austauschdatei gesichert und später wieder geladen werden.

Die Reihung ist ein Vorschlag ohne rechtliche Wirkung; entschieden wird immer von der Person selbst (Artikel 22 DSGVO).

Karte oder Einzeleintritt

Ab wie vielen Besuchen sich eine Mehrfach- oder Saisonkarte lohnt: Preis der Karte geteilt durch den Einzelpreis, auf ganze Besuche aufgerundet. Reservierungs- und Kartengebühren mitrechnen.

Ausbau zur Plattform für Sport, Natur und Erlebnis

StufeInhaltStand
V1 Vergleich mit BeispieldatenPassung, Kostenrechnung, Vergleich nebeneinander, lernendes Profil auf dem Gerät.gebaut
V2 Angebotsdateien von AnbieternDas Werkzeug liest geprüfte Angebotsdateien; der Betreiber veröffentlicht sie gesammelt.gebaut
V3 Anfrage und VermittlungAnfrage per E-Mail an den Anbieter mit Kennzeichnung; Provision je Anfrage oder Abschluss nach Vereinbarung.entwurf
V4 Erlebnisgutscheine und BuchungShop mit Zahlungsdienst, Gutscheinbedingungen, Rücktrittsfunktion; Leistung durch Partner.entwurf
V5 Konten und BewertungenNur geprüfte Bewertungen von Personen mit Buchung; Moderation und Meldewege nach DSA.forschung

Für Anbieter

Vereine, Studios, Bergbahnen, Bäder, Veranstalter und Anbieter von Erlebnissen können ihre Angebote aufnehmen lassen: Partner werden.

Erlebnisse finden

Für Extrem-, Fun- und Natursport gibt es den Erlebnisfinder: Rafting bis Skitour nach eigenen Motiven, mit Saison, Voraussetzungen, Risikostufe, Sicherheit, Normen und den Fragen an den Anbieter.

Erlebnisse nach Bereich und Risikostufe

Rechtsgrundlagen

  1. Europäisches Parlament und Rat (2019): Verordnung (EU) 2019/1150 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten. ABl. L 186 vom 11.7.2019, insbesondere Artikel 5 (Ranking).
  2. Europäische Kommission (2020): Leitlinien zur Transparenz des Rankings gemäß der Verordnung (EU) 2019/1150. ABl. C 424 vom 8.12.2020, 2020/C 424/01.
  3. Republik Österreich (1984): Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). BGBl. Nr. 448/1984 in der Fassung des Zweiten Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (MoRUG II, 2022): Hauptparameter des Rankings, Kennzeichnung bezahlter Platzierung, Verbraucherbewertungen.
  4. Europäisches Parlament und Rat (2019): Richtlinie (EU) 2019/2161 zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union. ABl. L 328 vom 18.12.2019.
  5. Republik Österreich (1981): Mediengesetz, § 26 (Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen). Rechtsinformationssystem des Bundes, in der geltenden Fassung.
  6. Republik Österreich (2001): E-Commerce-Gesetz (ECG), § 5 Allgemeine Informationspflichten. BGBl. I Nr. 152/2001 in geltender Fassung.
  7. Europäisches Parlament und Rat (2016): Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutz-Grundverordnung), insbesondere Art. 4 Z 5, Art. 5, Art. 9, Art. 20 und Art. 25. Amtsblatt der Europäischen Union L 119, 1-88.
  8. Artikel-29-Datenschutzgruppe (2018): Leitlinien zu automatisierten Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling für die Zwecke der Verordnung 2016/679. WP251rev.01, angenommen am 3.10.2017, überarbeitet am 6.2.2018; vom EDSA bestätigt.
  9. Europäisches Parlament und Rat (2022): Verordnung (EU) 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Gesetz über digitale Dienste), insbesondere Art. 11–18 und 19. ABl. L 277 vom 27.10.2022.
  10. Republik Österreich (1979): Konsumentenschutzgesetz (KSchG), insbesondere §§ 6, 14 und 15. BGBl. Nr. 140/1979 in geltender Fassung.
  11. Republik Österreich (2014): Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG). BGBl. I Nr. 33/2014 in geltender Fassung.