Angebote vergleichen und finden
Angebote vergleichen und das Passende finden: Vereine, Studios, Kurse, Skipässe, Eintritte, Erlebnisse und Veranstaltungen. Die Reihung folgt offengelegten Kriterien und den eigenen Angaben — bezahlte Platzierung gibt es nicht. Partnerangebote sind gekennzeichnet; eine Provision ändert die Reihung nicht.
Beispieldaten. Im Testbetrieb enthält die Liste nur gekennzeichnete Beispiele, keine echten Angebote und keine echten Preise. Echte Angebote kommen von Anbietern als Angebotsdatei und werden vor der Aufnahme geprüft. Verträge schließt die Person immer direkt mit dem Anbieter.
Was verglichen wird
Verein
Preis je Monat, umgerechnet in Kosten je Monat
Fitnessstudio
Preis je Monat, umgerechnet in Kosten je Monat
Kurs
Preis je Kurs, umgerechnet in Kosten je Monat
Skipass und Bergbahn
Preis je Tag, umgerechnet in Kosten je Monat
Bad, Therme, Halle
Preis je Eintritt, umgerechnet in Kosten je Monat
Erlebnis und Funsport
Preis je Erlebnis, umgerechnet in Kosten je Monat
Lauf und Veranstaltung
Preis je Start, umgerechnet in Kosten je Monat
Verleih
Preis je Tag, umgerechnet in Kosten je Monat
So wird gereiht
Hauptparameter der Reihung und ihre Gewichtung (offengelegt nach § 2 UWG und Artikel 5 der Verordnung (EU) 2019/1150):
- Passung zu den eigenen Motiven (Kosinusähnlichkeit der Motivprofile): Gewicht 0,55
- Kosten je Monat im Verhältnis zum eigenen Budget: Gewicht 0,2
- Übereinstimmung der Zeiten: Gewicht 0,1
- passende Stufe: Gewicht 0,1
- Vertragsbindung innerhalb der eigenen Grenze: Gewicht 0,05
Angebote, die eine Pflichtangabe nicht erfüllen (Region, Barrierefreiheit, Familie, Betreuung), werden ausgeblendet statt schlechter gereiht.
Nicht in die Reihung gehen ein: Partnerstatus, Provision, Zahlungen von Anbietern, Klicks anderer Personen.
Was mir wichtig ist — und was das Werkzeug lernt
Die ersten sechs Motive stammen aus dem Berner Motiv- und Zielinventar; das Motiv Figur und Aussehen wird hier bewusst nicht abgefragt (Entscheidung 53). Draußen und Nervenkitzel ergänzt das Vorhaben für Natur- und Funsport; sie sind nicht validiert.
- Kontakt — mit anderen trainieren, Menschen treffen
- Wettkampf und Leistung — sich messen, besser werden, Ziele erreichen
- Ablenkung und Ausgleich — abschalten, Stress abbauen
- Fitness und Gesundheit — fit bleiben, Beschwerden vorbeugen
- Aktivierung und Freude — Spaß an der Bewegung, sich lebendig fühlen
- Ästhetik — schöne Bewegung, Technik, Ausdruck
- Draußen und Natur — im Freien, in der Landschaft
- Nervenkitzel und Neues — Ungewohntes ausprobieren, Grenzen spüren
Rückmeldung je Angebot (passt, passt nicht) verschiebt die eigenen Motivgewichte ein Stück in Richtung des Motivprofils des Angebots oder davon weg (Relevanzrückmeldung nach Rocchio). Gerechnet wird nur in diesem Fenster. Keine Speicherung im Browser, keine Übertragung. Das gelernte Profil kann als Austauschdatei gesichert und später wieder geladen werden.
Die Reihung ist ein Vorschlag ohne rechtliche Wirkung; entschieden wird immer von der Person selbst (Artikel 22 DSGVO).
Karte oder Einzeleintritt
Ab wie vielen Besuchen sich eine Mehrfach- oder Saisonkarte lohnt: Preis der Karte geteilt durch den Einzelpreis, auf ganze Besuche aufgerundet. Reservierungs- und Kartengebühren mitrechnen.
Ausbau zur Plattform für Sport, Natur und Erlebnis
| Stufe | Inhalt | Stand |
|---|---|---|
| V1 Vergleich mit Beispieldaten | Passung, Kostenrechnung, Vergleich nebeneinander, lernendes Profil auf dem Gerät. | gebaut |
| V2 Angebotsdateien von Anbietern | Das Werkzeug liest geprüfte Angebotsdateien; der Betreiber veröffentlicht sie gesammelt. | gebaut |
| V3 Anfrage und Vermittlung | Anfrage per E-Mail an den Anbieter mit Kennzeichnung; Provision je Anfrage oder Abschluss nach Vereinbarung. | entwurf |
| V4 Erlebnisgutscheine und Buchung | Shop mit Zahlungsdienst, Gutscheinbedingungen, Rücktrittsfunktion; Leistung durch Partner. | entwurf |
| V5 Konten und Bewertungen | Nur geprüfte Bewertungen von Personen mit Buchung; Moderation und Meldewege nach DSA. | forschung |
Für Anbieter
Vereine, Studios, Bergbahnen, Bäder, Veranstalter und Anbieter von Erlebnissen können ihre Angebote aufnehmen lassen: Partner werden.
Erlebnisse finden
Für Extrem-, Fun- und Natursport gibt es den Erlebnisfinder: Rafting bis Skitour nach eigenen Motiven, mit Saison, Voraussetzungen, Risikostufe, Sicherheit, Normen und den Fragen an den Anbieter.
Rechtsgrundlagen
- Europäisches Parlament und Rat (2019): Verordnung (EU) 2019/1150 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten. ABl. L 186 vom 11.7.2019, insbesondere Artikel 5 (Ranking).
- Europäische Kommission (2020): Leitlinien zur Transparenz des Rankings gemäß der Verordnung (EU) 2019/1150. ABl. C 424 vom 8.12.2020, 2020/C 424/01.
- Republik Österreich (1984): Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). BGBl. Nr. 448/1984 in der Fassung des Zweiten Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (MoRUG II, 2022): Hauptparameter des Rankings, Kennzeichnung bezahlter Platzierung, Verbraucherbewertungen.
- Europäisches Parlament und Rat (2019): Richtlinie (EU) 2019/2161 zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union. ABl. L 328 vom 18.12.2019.
- Republik Österreich (1981): Mediengesetz, § 26 (Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen). Rechtsinformationssystem des Bundes, in der geltenden Fassung.
- Republik Österreich (2001): E-Commerce-Gesetz (ECG), § 5 Allgemeine Informationspflichten. BGBl. I Nr. 152/2001 in geltender Fassung.
- Europäisches Parlament und Rat (2016): Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutz-Grundverordnung), insbesondere Art. 4 Z 5, Art. 5, Art. 9, Art. 20 und Art. 25. Amtsblatt der Europäischen Union L 119, 1-88.
- Artikel-29-Datenschutzgruppe (2018): Leitlinien zu automatisierten Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling für die Zwecke der Verordnung 2016/679. WP251rev.01, angenommen am 3.10.2017, überarbeitet am 6.2.2018; vom EDSA bestätigt.
- Europäisches Parlament und Rat (2022): Verordnung (EU) 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Gesetz über digitale Dienste), insbesondere Art. 11–18 und 19. ABl. L 277 vom 27.10.2022.
- Republik Österreich (1979): Konsumentenschutzgesetz (KSchG), insbesondere §§ 6, 14 und 15. BGBl. Nr. 140/1979 in geltender Fassung.
- Republik Österreich (2014): Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG). BGBl. I Nr. 33/2014 in geltender Fassung.