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sport-trainer.at
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Förderung

Werkzeuge und Fachtexte bleiben werbefrei. Förderer ermöglichen Pflege und Ausbau der offenen Werkzeuge und werden dafür auf dieser Seite genannt — nicht in den Werkzeugen, nicht in den Fachtexten und nicht bei Ergebnissen. Partnerangebote im Angebotsvergleich sind davon getrennt und gekennzeichnet.

Formen

Förderung der Plattform

Nennung als Förderer auf dieser Seite und im Jahresbericht.

Förderung eines Bereichs

Etwa Lernkarten für den Kinder- und Seniorensport oder die Übersetzung in eine weitere Sprache; Nennung beim Bereich auf dieser Seite, der Inhalt bleibt unabhängig.

Ausstattung für Schulen und Vereine

Messknoten-Sets oder Einschulungen für Schulen und Vereine; die Empfänger wählt das Vorhaben nach offenen Kriterien.

Regeln

Förderer

Derzeit gibt es keine Förderer.

Anfragen zur Förderung per Mail; die Vereinbarung ist schriftlich und wird hier veröffentlicht. Anfrage per Mail

Rechtsgrundlagen

  1. Republik Österreich (1981): Mediengesetz, § 26 (Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen). Rechtsinformationssystem des Bundes, in der geltenden Fassung.
  2. Republik Österreich (2001): E-Commerce-Gesetz (ECG), § 5 Allgemeine Informationspflichten. BGBl. I Nr. 152/2001 in geltender Fassung.
  3. Republik Österreich (1995): Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG), BGBl. Nr. 431/1995, § 11 (Werbe- und Sponsoringverbot). Rechtsinformationssystem des Bundes, in der geltenden Fassung.
  4. Republik Österreich (1989): Glücksspielgesetz (GSpG), BGBl. Nr. 620/1989, § 56 (Werbung). Rechtsinformationssystem des Bundes, in der geltenden Fassung.