Anwendergruppen und Vereinsplattform
Fachpapier zu Stufe 9, Teil 2: Rollen von Aktiven bis Sponsoren, Datenzugang, Einführung im Verein, Kosten und Deckung, Sponsoring, Marketing, gewerbliche Nutzung und Shop-Fahrplan
Kennung TRAIN-PROV0001-P25 · Fassung 0.1 · Stand 24.09.2026
Verfasser: Thomas Schüller · office@sport-trainer.at
Kurzfassung
Sport findet selten zwischen zwei Personen statt. Um eine Trainingsgruppe stehen Eltern, Betreuende, Schiedsrichter, Vorstand, Kassa, Veranstalter, Verband, Gemeinde, Sponsoren und externe Fachleute. Jede dieser Rollen hat eigene Aufgaben — und braucht dafür unterschiedlich viel von den Daten der Sportlerinnen und Sportler, meist sehr wenig.
Dieses Papier ordnet 17 Rollen in vier Gruppen, beschreibt ihre Aufgaben und die Werkzeuge dazu und legt für jede Rolle und jede Datenart fest, ob sie eigene Daten führt, nur freigegebene Dateien sieht, nur Gruppenwerte bekommt oder keinen Zugang hat. Daraus folgen ein Einführungsplan für Vereine, eine offene Kostenrechnung, Regeln und eine Reichweitenrechnung für Sponsoring, Grundsätze für das Marketing eines Vereins und die Regeln für die gewerbliche Nutzung der Werkzeuge.
Umgesetzt ist das im Werkzeug Verein und Rollen (Fassung 0.14) und auf der Seite Für wen. Die Videoanalyse hat einen neuen Katalog zur Selbstbeobachtung der Spielleitung.
Der Grundsatz bleibt derselbe wie in allen Teilen des Vorhabens: Die Daten gehören der Person, die trainiert. Es gibt keine zentrale Datenbank, aus der eine Rolle mehr ziehen könnte, als ihr gegeben wird.
1 Rollen im Sport
| Gruppe | Rollen |
|---|---|
| Aktive | Sportlerin und Sportler (erwachsen); Kinder und Jugendliche im Verein; Schülerinnen und Schüler |
| Betreuung und Wertung | Trainerin, Trainer, Übungsleitung; Lehrkraft Bewegung und Sport; Schiedsrichter, Kampf- und Wertungsrichter |
| Organisation | Sportliche Leitung und Jugendleitung; Vorstand; Kassa und Rechnungsprüfung; Veranstalter; Fach- und Dachverband |
| Umfeld und Partner | Erziehungsberechtigte; Betrieb und betriebliche Gesundheitsförderung; Physiotherapie und Sportmedizin; Sponsoren und Förderer; Gemeinde, Schulerhalter, Sportstätte; Personal Training, Studios, Sportschulen |
Jede Rolle ist in der Datenschicht verein.json mit ihren Aufgaben, den Werkzeugen je Aufgabe, dem Zugang je Datenart, dem Nutzen, einer Grenze und der passenden Lizenzklasse beschrieben. Beispiele:
- Trainerin, Trainer: Gruppen und Anwesenheit führen, Einheiten aufbauen, Saison planen, Tests mit Lichtschranke, Videoanalyse, Notfall. Einzelwerte nur aus Dateien, die die Person weitergibt. Grenze: Die Aufsichtspflicht bleibt bei der Person.
- Vorstand: Einführung beschließen, Verantwortliche benennen, Datenschutzinformation aktuell halten, Sponsoring verhandeln, Ehrungen beschließen. Keine Personendaten aus dem Training.
- Sponsoren: Leistungen und Gegenleistungen vereinbaren, Nennung auf Medaillen und Streckenmodellen mit Freigabe des Logos. Keine Personendaten, keine Ergebnislisten von Minderjährigen, kein Einfluss auf Training, Aufstellung oder Inhalte.
2 Wer sieht welche Daten
Die Datenarten sind die Freigabekategorien, die auch das Profil verwendet: Belastung und Pläne, Tests und Prüfprotokolle, Befinden und Saisonplan, Videoanalysen, Termine und Funkpläne, Profil, Lernstand sowie neu Verein, Organisation und Ausstattung. Je Rolle und Kategorie gilt eine von vier Stufen:
| Stufe | Bedeutung |
|---|---|
| eigene Daten | die Person verwaltet ihre eigenen Dateien |
| nur mit Freigabe | nur Dateien, die die Person oder bei Kindern unter 14 Jahren die Erziehungsberechtigten weitergeben |
| nur Gruppenwerte | Mittelwerte und Zahlen der Gruppe, keine Einzelwerte |
| kein Zugang | die Rolle braucht die Datenart für ihre Aufgaben nicht |
Drei Festlegungen tragen das Modell:
- Organisation und Umfeld sehen keine Personendaten aus dem Training. Vorstand, Kassa, Veranstalter, Verband, Sponsoren, Gemeinde und Betrieb kommen mit Gruppenwerten und Terminen aus. Befinden ist für sie immer gesperrt.
- Schulsport nur mit Gruppenwerten. Die Lehrkraft sieht Tests als Gruppenwerte; das Testblatt führt im Schulmodus keine Einzelwerte.
- Minderjährige. Nach § 4 Abs. 4 DSG ist die Einwilligung eines Kindes ab 14 Jahren rechtmäßig; darunter willigen die Erziehungsberechtigten ein. Ab 14 entscheidet die Person selbst, was die Eltern sehen.
Prüfung 19 bricht ab, wenn eine Rolle aus Organisation oder Umfeld Zugang zu Personendaten bekommt, wenn der Schulsport Einzelwerte führt oder wenn eine Rolle für eine Datenart keine Festlegung hat.
3 Schiedsrichter, Kampf- und Wertungsrichter
Schiedsrichter sind Sportler eigener Art: Sie müssen die Fitnesstests ihres Verbands bestehen, ihre Laufwege und Entscheidungen verbessern und bei Veranstaltungen oft auch die Zeitnehmung verantworten. Die Werkzeuge unterstützen dabei so:
- Fitness: Testblatt und Belastung wie für alle Aktiven; die Tests des Verbands lassen sich im Testblatt ergänzen.
- Selbstbeobachtung: Der neue Ereigniskatalog Spielleitung, Selbstbeobachtung in der Videoanalyse erfasst nach dem Spiel: Entscheidung nach Video bestätigt oder fraglich, Vorteil, Position mit freier Sicht oder verdeckt, persönliche Strafe, Abstimmung mit Assistenz oder Kampfgericht. Kennzahlen sind der Anteil bestätigter Entscheidungen und der Anteil freier Sicht.
- Zeitnehmung: Lichtschranke und Funkplanung.
Die Grenze ist ausdrücklich: Die Analyse ist Selbstbeobachtung zur eigenen Entwicklung. Sie ist keine Bewertung durch Dritte und keine Grundlage für Einteilung, Aufstieg oder Qualifikation. Das Werkzeug bewertet keine Personen. Aufnahmen von Spielen zeigen auch Spielerinnen und Spieler; sie brauchen deren Einwilligung beziehungsweise die Regelung des Veranstalters.
4 Einführung im Verein
Der Einführungsplan im Werkzeug stellt sich aus den Eckdaten zusammen: Mitglieder, davon unter 14 und 14 bis 17 Jahre, Gruppen, Betreuende, Schiedsrichter, Veranstaltungen, dazu die Bausteine Messknoten, Funk und Sponsoring. Immer enthalten sind Beschluss des Vorstands, Rollen und Zugänge, Datenschutzinformation, Einschulung und ein Rückblick nach der Saison. Je nach Eckdaten kommen dazu:
- Einwilligungen der Erziehungsberechtigten für Kinder unter 14 Jahren, schriftlich und widerrufbar;
- Einwilligung der Jugendlichen ab 14 Jahren selbst, mit Information der Eltern;
- Kinderschutz: Ansprechperson und Verhaltensregeln; beim eigenen Verband erfragen, ob ein Kinderschutzkonzept verlangt wird;
- Prüfprotokoll der Messknoten vor dem ersten Messtag;
- Funkplan und Feldprobe vor Veranstaltungen ohne Mobilfunk;
- Information der Schiedsrichter über die Selbstbeobachtung;
- Prüfung der Sponsorverträge;
- rechtzeitige Erzeugung und Fertigung der Ehrungen.
Jeder Schritt nennt die zuständige Rolle. Das Vereinsgesetz 2002 legt fest, dass ein Verein ein Leitungsorgan und Rechnungsprüfer hat; der Plan ordnet sich an diesen Organen aus.
5 Kosten und Deckung
Die Werkzeuge im Browser kosten nichts. Kosten entstehen für die Lizenz der Unterlagen, für Ausstattung (Messknoten, Funkgeräte), für Ehrungen und für Zeit. Das Werkzeug rechnet offen:
- Positionen je Jahr (Lizenz, laufende Betreuung) zählen voll;
- Anschaffungen und Einschulung werden gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt (Vorgabe vier Jahre). Das ist eine Planungsrechnung, keine steuerliche Abschreibung;
- Ergebnis je Jahr = Deckung (Beiträge, Sponsoring, Förderungen, Startgelder) minus Kosten je Jahr; dazu Kosten je Mitglied und je Gruppe.
Beträge trägt die Einrichtung ein. Das Beispiel im Werkzeug nimmt nur Bauteilkosten eines Messknotens im Eigenbau (150 €, drei Stück) und Handelspreise von Funkgeräten (60 €, fünf Stück) als Annahme; Lizenz und Fertigung stehen auf 0, bis ein Angebot vorliegt, die Zeit des Ehrenamts ebenso. Mit vier Jahren Nutzungsdauer ergeben sich 750 € Anschaffung, 187,50 € je Jahr, 1,04 € je Mitglied bei 180 Mitgliedern. Prüfung 19 stellt sicher, dass das Beispiel keinen Preis eigener Angebote nennt — Preise erscheinen erst mit dem Start.
6 Sponsoring
6.1 Reichweite offen rechnen
Ein Verein kann den Wert seiner Leistungen nur mit Zahlen belegen, die er selbst kennt. Das Werkzeug rechnet je Leistung Kontakte je Saison:
| Leistung | Kontakte |
|---|---|
| Logo auf Trikot | Spiele × Zuschauende je Spiel |
| Bande, Transparent | Heimspiele × Zuschauende je Spiel |
| Nennung auf der Vereinsseite | Seitenaufrufe je Jahr aus der eigenen, cookiefreien Zählung |
| Anzeige im Heft | Auflage × Ausgaben |
| Präsentation einer Veranstaltung | Teilnehmende und Zuschauende |
| Nennung auf Medaillen, Urkunden, Streckenmodell | ausgegebene Stücke |
| Ausstattung »präsentiert von« | keine eigene Rechnung |
Aus dem eingetragenen Paketpreis folgt der Preis je 1000 Kontakte. Im Beispiel (22 Spiele mit 80 Zuschauenden, 12 000 Seitenaufrufe, 250 Medaillen, Paket 800 €) sind das 14 010 Kontakte und 57,10 € je 1000 Kontakte. Eine Person kann mehrfach zählen; das Werkzeug sagt das dazu und nennt keine Marktpreise.
6.2 Branchen
| Branche | Regel |
|---|---|
| Sportartikel, regionales Gewerbe, Bank, Versicherung | zulässig |
| Physiotherapie, Arztpraxis, Apotheke | zulässig ohne Heil- oder Leistungsversprechen und ohne Datenweitergabe |
| Lebensmittel und alkoholfreie Getränke | zulässig; bei Nachwuchs keine Produkte mit viel Zucker, Fett oder Salz (Hausregel) |
| Energydrinks, Nahrungsergänzung, Alkohol | nur für Erwachsene; bei Nachwuchs und Schulsport ausgeschlossen (Hausregel); Nahrungsergänzung ohne Wirkversprechen und mit Hinweis auf das Dopingrisiko |
| Glücksspiel und Sportwetten | nur für Erwachsene und nur Anbieter mit Konzession oder Bewilligung; Werbung nach § 56 Glücksspielgesetz und den Wettengesetzen der Länder |
| Tabak und verwandte Erzeugnisse | ausgeschlossen: Werbe- und Sponsoringverbot nach § 11 TNRSG |
| Rüstung, Militär, Waffen | ausgeschlossen: ethische Grenze des Vorhabens |
| Politische Parteien | ausgeschlossen (Neutralität); öffentliche Förderstellen dürfen genannt werden |
6.3 Regeln
Sponsoren erhalten keine Personendaten, keine Mitgliederlisten und keine Einzelergebnisse und nehmen keinen Einfluss auf Training, Aufstellung, Auswahl oder Inhalte. Entgeltliche Veröffentlichungen werden erkennbar gemacht (§ 26 MedienG). Logos werden nur mit schriftlicher Freigabe verwendet, auch auf Medaillen und Streckenmodellen. Fotos von Minderjährigen erscheinen in Sponsorbeiträgen nur mit Einwilligung (§ 78 UrhG und DSGVO). Der Vertrag regelt Partner, Leistungen, Gegenleistung, Logo und Rechte, Branchenprüfung, Datenweitergabe, Kennzeichnung, Laufzeit und das Vorgehen bei einem Rufschaden. Die steuerliche Behandlung klärt der Verein mit der Steuerberatung.
7 Marketing des Vereins
Werbung für den Verein zeigt, was im Training passiert: Gruppenwerte, Termine, Mitmachangebote. Einzelwerte, Gesundheitsangaben und Fotos ohne Einwilligung kommen nicht vor. Die Regeln je Kanal:
- Vereinsseite: Termine, Treffpunkte, Berichte; Ergebnislisten von Minderjährigen nur mit Einwilligung.
- Soziale Medien: Fotos nur mit Einwilligung, keine Standorte laufender Trainings in Echtzeit, Kommentare moderieren.
- Vereinszeitung, Schaukasten: Gruppenwerte aus Testtagen; Sponsoren gekennzeichnet.
- Lokalpresse: Ergebnisse nach den Regeln des Veranstalters; Nachwuchs ohne Namen, wenn keine Einwilligung vorliegt.
- Schulen: Schnuppertrainings über die Schulleitung; keine Datenerhebung in der Schule für den Verein.
Anlässe mit den Werkzeugen: Messtag mit Lichtschranke (Einzelwerte nur an die Person), Lauf mit Verfolgerlinie als Vereinsfest, Schnuppertraining mit Lernkarten, Streckenmodell der Hausstrecke als Schaustück, Jahresbericht mit Gruppenwerten.
8 Gewerbliche Nutzung, Förderung und Shop
8.1 Nutzung
| Was | Regel |
|---|---|
| Werkzeuge, Quelltext, Datenschichten | frei nutzen, ändern, weitergeben, auch gewerblich, mit Lizenzhinweis (MIT) |
| Neutrale Fassung unter eigenem Namen | frei (MIT); die Marke darf nicht verwendet werden |
| Fachtexte, Handbuch, Fachbuch | Lesen und Verlinken frei; Weitergabe, Druck und Schulungseinsatz mit Lizenz |
| Grafiken | unverändert mit Quellenangabe weitergeben |
| Erzeugte Druckdateien | gehören der Person, die sie erzeugt; Logos Dritter nur mit Freigabe |
Jeder Rolle ist die passende Lizenzklasse zugeordnet: offen für Aktive, Eltern, Schiedsrichter, Gesundheitsberufe und Sponsoren; Hauslizenz für Betreuende, Lehrkräfte, Vereinsorganisation, Betriebe und Gemeinden; Anbieterlizenz für Veranstalter und gewerbliche Anbieter; Verbandslizenz für Verbände.
8.2 Förderung der Plattform
Die Seite bleibt werbefrei. Förderer werden ausschließlich auf der Seite Förderung mit Namen, Zeitraum und Art genannt — nicht in Werkzeugen, Fachtexten oder bei Ergebnissen. Förderer haben keinen Einfluss auf Inhalte, Rechenwege, Tests und Grenzwerte und erhalten keine Personendaten. Weil sich die Seite auch an Kinder und Jugendliche richtet, sind Tabak, Alkohol, Glücksspiel und Sportwetten, Energydrinks, Nahrungsergänzung, Rüstung und politische Parteien als Förderer ausgeschlossen; ebenso Hersteller von Geräten, die in den Werkzeugen bewertet werden, solange die Bewertung gilt. Die Offenlegung ist entsprechend angepasst.
8.3 Shop-Fahrplan
Ein Shop kommt, wenn seine Voraussetzungen erfüllt sind:
| Angebot | Voraussetzung |
|---|---|
| Fachbuch als PDF und Druck | PDF lieferbar; Druck mit Druckerei und ISBN später |
| Lizenzen und Abo | Kontobereich, Vertragsbedingungen, Rücktritt nach FAGG, Widerrufsfunktion nach Richtlinie (EU) 2023/2673, Gewährleistung und Aktualisierungspflicht nach VGG |
| Medaillen, Plaketten, Streckenmodelle | Bestellung beim Fertigungspartner; hier nur der Generator |
| Bausätze der Messknoten | Erprobung, Konformitätsbewertung nach Funkanlagenrichtlinie, Registrierung nach Elektroaltgeräteverordnung, Batterieverordnung, allgemeine Produktsicherheit |
| Funkgeräte | kein eigener Handel geplant |
9 Grenzen
- Die Rollen beschreiben typische Aufgaben; Satzung, Verband und Schule können andere Zuständigkeiten festlegen.
- Die Zugangsmatrix ist eine Festlegung des Vorhabens. Verbindlich wird sie im Verein durch Beschluss und Datenschutzinformation.
- Die Kostenrechnung ist eine Planungsrechnung. Steuerliche Fragen, insbesondere zur Gemeinnützigkeit und zu Sponsoringeinnahmen, gehören zur Steuerberatung.
- Die Reichweitenrechnung zählt Kontakte, keine Personen und keine Wirkung.
- Ob ein Verband ein Kinderschutzkonzept verlangt, ist beim Verband zu erfragen; das Papier nennt keine Pflicht, die nicht geprüft ist.
10 Prüfung
Prüfung 19 prüft Rollen (Gruppe, Lizenz, Aufgaben, Werkzeuge, Grenze), den Datenzugang für genau alle Freigabekategorien, die Sperre von Personendaten für Organisation und Umfeld, den Schulsport mit Gruppenwerten, den Hinweis auf die Einwilligung unter 14 Jahren, die Abgrenzung der Schiedsrichter-Videoanalyse, den Einführungsplan, die Branchenregeln (Tabak und Rüstung ausgeschlossen; Alkohol, Wetten, Energydrinks und Nahrungsergänzung nicht für Nachwuchs), das Beispiel ohne Preise eigener Angebote, die neuen Austauscharten Vereinsplan und Auszeichnung in der Kategorie Organisation, den Katalog Spielleitung und die Offenlegung zu Förderern.
Literatur
- Europäisches Parlament und Rat (2016): Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung).
- Republik Österreich (1999): Datenschutzgesetz (DSG), BGBl. I Nr. 165/1999, § 4 Abs. 4.
- Republik Österreich (2002): Vereinsgesetz 2002 (VerG), BGBl. I Nr. 66/2002.
- Republik Österreich (1936): Urheberrechtsgesetz, § 78 (Bildnisschutz).
- Republik Österreich (1981): Mediengesetz, § 26 (Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen).
- Republik Österreich (2001): E-Commerce-Gesetz (ECG).
- Republik Österreich (1995): Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG), § 11.
- Republik Österreich (1989): Glücksspielgesetz (GSpG), § 56.
- Republik Österreich (2017): Bundes-Sportförderungsgesetz 2017 (BSFG 2017).
- Republik Österreich (2014): Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG).
- Republik Österreich (2021): Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG).
- Europäisches Parlament und Rat (2023): Richtlinie (EU) 2023/2673 (Widerrufsfunktion).
- Europäisches Parlament und Rat (2023): Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit.
- Republik Österreich (2005): Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO), BGBl. II Nr. 121/2005.
- Europäisches Parlament und Rat (2023): Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien.
- Europäisches Parlament und Rat (2014): Richtlinie 2014/53/EU (Funkanlagenrichtlinie).
Zweckbestimmung: Planung und Auswertung von Training bei gesunden Personen. Kein Medizinprodukt. Keine Diagnose, keine Verletzungsvorhersage, keine Freigabe zur Rückkehr in den Sport.
Ethik: Keine Arbeit für Rüstung, Militär, Waffen oder Dual-Use-Luftfahrt.
Offenlegung: Dieses Vorhaben gehört zu einem Einzelunternehmen, das auch einen Betrieb für additive Fertigung führt. Wo Medaillen, Sensorgehäuse, Halterungen oder Messaufbauten empfohlen werden, besteht ein wirtschaftliches Eigeninteresse.
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