Rechtsseiten und Testbetrieb
Fachpapier zu Stufe 9: Impressum, Offenlegung, Datenschutz, Nutzungsbedingungen, AGB, Rücktritt und Barrierefreiheit für den Testbetrieb von sport-trainer.at
Kennung TRAIN-PROV0001-P29 · Fassung 0.1 · Stand 24.09.2026
Verfasser: Thomas Schüller · office@sport-trainer.at
Diese Zusammenstellung dient der eigenen Planung und ersetzt keine Rechtsberatung. Vor dem ersten entgeltlichen Vertrag sind AGB, Rücktritt und Datenschutz anwaltlich durchzusehen.
Kurzfassung
Für den Testbetrieb braucht die Seite vollständige Pflichtangaben und Bedingungen, die schon gelten, bevor etwas verkauft wird. Fassung 0.18 ergänzt daher:
- Impressum mit Telefon und kurzen Angaben zu Haftung, Verweisen, Urheberrecht und Bildnachweis.
- AGB für spätere Lizenzen, Abonnements, das Fachbuch und Einweisungen, in 15 Abschnitten.
- Rücktritt mit Belehrung und Muster-Widerrufsformular nach dem FAGG.
- Barrierefreiheit als freiwillige Erklärung.
- Datenschutz mit Verantwortlichem, Auftragsverarbeitung, Verträgen, Aufbewahrung und Aufsichtsbehörde.
- Nutzungsbedingungen mit Verweisen, Änderungen und anwendbarem Recht.
Alle Texte stehen in der Datenschicht rechtstexte.json. Name, Anschrift und Kontakt kommen aus traeger.json, dieselben Trägerdaten wie auf den übrigen Auftritten des Unternehmens. Prüfung 24 sichert Vollständigkeit, Verknüpfung und die Grenzen der Veröffentlichung.
1 Was wo steht
| Seite | Inhalt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Impressum | Name, Unternehmensform, Anschrift, E-Mail, Telefon, UID, GISA-Zahl, Gewerbe, Behörde, Kammer, Rechtsvorschriften | § 5 ECG, § 63 GewO, § 24 MedienG |
| Offenlegung | Medieninhaber, Unternehmensgegenstand, Blattlinie, weitere Bereiche, Interessen | § 25 MedienG |
| Datenschutz | Verantwortlicher, Verarbeitungen, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Rechte, Aufsichtsbehörde | Art. 13 DSGVO |
| Nutzungsbedingungen | freie Nutzung ohne Vertrag, Zweckbestimmung, Lizenz, Haftung | ABGB, MIT-Lizenz |
| AGB | entgeltliche Verträge | KSchG, FAGG, VGG, UGB, Rom I |
| Rücktritt | Belehrung, Folgen, Erlöschen bei digitalen Inhalten, Muster-Formular | FAGG §§ 11 bis 18, Anhang I |
| Barrierefreiheit | Rechtslage, Umsetzung, Einschränkungen, Rückmeldung | BaFG, WCAG 2.1, EN 301 549 |
Die Anschrift steht nur auf Impressum, Offenlegung, Datenschutz, AGB und Rücktritt. Telefon, UID und GISA-Zahl stehen nur im Impressum. Bankverbindung, Angaben zur Besteuerung und Preise stehen auf keiner Seite. Das entspricht den Vorgaben für alle Auftritte des Unternehmens.
2 Entscheidungen zur Rechtslage
- Online-Streitbeilegung: Die Plattform der EU wurde am 20. Juli 2025 eingestellt (Verordnung (EU) 2024/3228). Ein Verweis darauf entfällt; Prüfung 16 verhindert ihn.
- Rücktrittsfunktion: § 13a FAGG in der Fassung des Verbraucherrechts-Änderungsgesetzes 2026 verlangt ab 1. Oktober 2026 eine Rücktrittsfunktion. Das gilt nur für Verträge über eine Online-Benutzeroberfläche. Verträge mit dem Anbieter kommen derzeit per E-Mail zustande. Die Funktion ist Voraussetzung für Kontobereich und Shop.
- Barrierefreiheit: Das Barrierefreiheitsgesetz nimmt Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen aus. Das sind Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Die Erklärung ist deshalb freiwillig. Sie nennt die Einschränkungen offen.
- Haftung: Nach § 6 Abs. 1 Z 9 KSchG kann die Haftung für Personenschäden gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht ausgeschlossen werden. Für andere Schäden gilt das bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die AGB schließen daher nur die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden aus. Die Produkthaftung bleibt unberührt.
- Digitale Inhalte: Das Rücktrittsrecht erlischt nur mit ausdrücklicher Zustimmung und bestätigter Kenntnis (§ 18 Abs. 1 Z 11 FAGG). Der Anbieter holt beides gesondert und schriftlich ein, nicht über ein vorausgefülltes Feld.
- Abonnements: Für Verbraucherinnen und Verbraucher bleibt das Kündigungsrecht nach § 15 KSchG unberührt.
- Gerichtsstand: Für Unternehmen gilt der Sitz des Anbieters. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände (§ 14 KSchG). Zwingende Schutzbestimmungen ihres Aufenthaltsstaats bleiben unberührt (Art. 6 Rom I).
- Aufbewahrung: Vertragsunterlagen werden sieben Jahre aufbewahrt (§ 132 BAO).
3 Testbetrieb: Weg zur Veröffentlichung
- Postfach office@sport-trainer.at anlegen und die Telefonnummer des Impressums prüfen.
- Zertifikate für beide Domains ausstellen lassen.
- Hochladeordner einspielen, wie in
04_META/einspielen/EINSPIELEN.mdbeschrieben. - Abnahme mit 24 Punkten abarbeiten, darunter die Rechtsseiten.
- Während des Testbetriebs: Hinweisband und
noindexauf jeder Seite,robots.txtgesperrt, keine entgeltlichen Verträge über die Seite. - Vor der Freischaltung klären:
- anwaltliche Durchsicht;
- gewerberechtliche Einordnung von Lizenzen, Abo und Fachbuch;
- Rücktrittsfunktion, falls ein Kontobereich kommt.
plattform.jsonändern und neu bauen.
4 Prüfung
Prüfung 24 in 05_BUILD/pruefen.py:
- alle sieben Seiten vorhanden und in der Fußzeile jeder Seite verlinkt;
- Impressum mit Telefon;
- Datenschutz mit Verantwortlichem, Rechten nach Art. 15 bis 21 DSGVO und Aufsichtsbehörde;
- Rücktritt mit Belehrung, Muster-Formular und vollständiger Anbieterangabe;
- AGB fortlaufend nummeriert, mit den Pflichtinhalten zu Haftung, Kündigung, Gerichtsstand und digitalen Inhalten;
- Barrierefreiheit mit Rechtslage und Maßstab;
- Anschrift, Telefon, UID und GISA-Zahl nur auf den erlaubten Seiten;
- keine Besteuerungs- oder Bankangaben;
- alle Quellen im Literaturverzeichnis.
Prüfung 16 prüft zusätzlich die Pflichtangaben des Impressums, Verweise, Preise, Testhinweis und noindex.
5 Grenzen
- Die Texte sind Entwürfe des Unternehmens, keine anwaltlich geprüften Bedingungen.
- Die gewerberechtliche Einordnung der digitalen Leistungen neben dem angemeldeten Gewerbe ist offen. Das Impressum nennt das angemeldete Gewerbe.
- Die Erklärung zur Barrierefreiheit beruht auf eigener Prüfung.
Literatur
- Republik Österreich: E-Commerce-Gesetz (ECG), § 5. BGBl. I Nr. 152/2001 in geltender Fassung.
- Republik Österreich: Gewerbeordnung 1994, § 63. BGBl. Nr. 194/1994 in geltender Fassung.
- Republik Österreich: Mediengesetz, §§ 24 und 25. BGBl. Nr. 314/1981 in geltender Fassung.
- Europäisches Parlament und Rat (2016): Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung). Amtsblatt der Europäischen Union L 119, 1–88.
- Republik Österreich: Datenschutzgesetz (DSG). BGBl. I Nr. 165/1999 in geltender Fassung.
- Republik Österreich (1979): Konsumentenschutzgesetz (KSchG), §§ 6, 14 und 15. BGBl. Nr. 140/1979 in geltender Fassung.
- Republik Österreich (2014): Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG). BGBl. I Nr. 33/2014 in geltender Fassung.
- Republik Österreich (2026): Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026, § 13a FAGG (Rücktrittsfunktion ab 1. Oktober 2026), kundgemacht am 28.07.2026.
- Republik Österreich (2021): Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG). BGBl. I Nr. 175/2021.
- Republik Österreich: Unternehmensgesetzbuch (UGB), § 377.
- Europäisches Parlament und Rat (2008): Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I), Art. 6. Amtsblatt der Europäischen Union L 177, 6–16.
- Republik Österreich: Bundesabgabenordnung (BAO), § 132. BGBl. Nr. 194/1961 in geltender Fassung.
- Europäisches Parlament und Rat (2024): Verordnung (EU) 2024/3228 zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung.
- Republik Österreich (2023): Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). BGBl. I Nr. 76/2023; Sozialministeriumservice, Ausnahme für Kleinstunternehmen, abgerufen 24.09.2026.
- World Wide Web Consortium (2018): Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.
- ETSI, CEN, CENELEC (2021): EN 301 549 V3.2.1 Accessibility requirements for ICT products and services.
Zweckbestimmung: Planung und Auswertung von Training bei gesunden Personen. Kein Medizinprodukt. Keine Diagnose, keine Verletzungsvorhersage, keine Freigabe zur Rückkehr in den Sport.
Ethik: Keine Arbeit für Rüstung, Militär, Waffen oder Dual-Use-Luftfahrt.
Offenlegung: Dieses Vorhaben gehört zu einem Einzelunternehmen, das auch einen Betrieb für additive Fertigung führt. Wo Halterungen, Gehäuse oder Ausstattungsteile empfohlen werden, besteht ein wirtschaftliches Eigeninteresse.
Rechte: Text alle Rechte vorbehalten. Werkzeuge und Datenschichten unter der Nutzungslizenz (bis 0.72 MIT), siehe Nutzung.