Sportstätten: finden, planen, belegen
Fachpapier zu Stufe 9, Teil 4: Suche nach Hallen, Plätzen und Bädern in offenen Kartendaten, Anlagentypen mit Maßen und Normen, Ausstattung und Sicherheit, Belegung und Leistungszentren
Kennung TRAIN-PROV0001-P27 · Fassung 0.1 · Stand 24.09.2026
Verfasser: Thomas Schüller · office@sport-trainer.at
Kurzfassung
Training braucht einen Ort: eine Halle, einen Platz, ein Becken, eine Laufbahn, eine Wand. Für Aktive geht es darum, eine Sportstätte in der Nähe zu finden. Vereine, Schulen und Betreiber müssen die Zeiten verteilen, Veranstalter und Planende brauchen Maße, Normen und Ausstattung.
Das Werkzeug Sportstätten (Fassung 0.15) verbindet diese Aufgaben:
- Suche in offenen Kartendaten (OpenStreetMap). Die Seite erzeugt nur die Abfrage; die Person führt sie selbst aus und lädt das Ergebnis als Datei. Kein Dienst im Hintergrund, kein Standortzugriff.
- 17 Anlagentypen mit Maßen nach den Regelwerken der Verbände und nach Normen, mit Grundriss, Ausstattung und Sicherheit.
- Belegung von teilbaren Anlagen (Hallendrittel, Bahnen, Platzhälften) nach einer offen beschriebenen Regel.
- Leistungszentren: die Olympiazentren Austria mit ihren Leistungen und ihrer Mindestinfrastruktur und der Anschluss der Werkzeuge daran.
1 Suche in offenen Kartendaten
1.1 Weg der Daten
Eine Suche nach Sportstätten braucht Daten. Die Seite bindet keinen Kartendienst ein und fragt keinen Standort ab — beides würde Nutzungs- und Standortdaten an Dritte geben. Stattdessen:
- Die Person wählt Sucharten (Sporthallen, Sportzentren, Spielfelder, Laufbahnen, Bäder, Stadien, Eisflächen, Fitnessräume und Bewegungsparks, Kletteranlagen), einen Mittelpunkt und einen Umkreis von 1 bis 50 km.
- Das Werkzeug erzeugt die Abfrage in der Sprache des Overpass-Dienstes, zum Beispiel für Bäder im Umkreis von 10 km um den Wiener Stephansplatz:
nwr["leisure"="swimming_pool"](around:10000,48.20850,16.37310); out center tags; - Die Person führt die Abfrage selbst im Dienst overpass-turbo.eu aus und exportiert das Ergebnis als GeoJSON. Auch die unmittelbare Antwort des Dienstes (JSON mit Elementen) wird gelesen.
- Das Werkzeug liest die Datei im Browser, ordnet jede Stätte einer Art zu, rechnet die Entfernung zum Mittelpunkt und filtert nach innen oder außen, nach Sportart und nach der Angabe zur Rollstuhlzugänglichkeit.
Als Mittelpunkte sind die Landeshauptstädte hinterlegt; eigene Koordinaten sind möglich.
1.2 Einordnung
Die Art folgt den Merkmalen der Kartendaten: leisure=sports_hall und building=sports_hall für Sporthallen, leisure=pitch für Spielfelder, leisure=track für Laufbahnen, leisure=swimming_pool, leisure=water_park und sport=swimming für Bäder, sport=climbing für Kletteranlagen und so weiter. Innen oder außen ergibt sich aus indoor, covered und location, sonst aus der Art: Hallen innen, Spielfelder und Laufbahnen außen, alles andere »innen oder außen«. Das ist eine Heuristik; die Angaben der Mitwirkenden sind unterschiedlich vollständig.
Entfernungen sind Großkreisabstände (Haversine, mittlerer Erdradius 6 371,0088 km); Wien–Graz ergibt 144,6 km.
1.3 Merkliste und Lizenz
Die Merkliste enthält Bezeichnung, Art, Bereich, Sportart, Koordinaten der Sportstätte und die Kennung in den Kartendaten. Sportstätten sind öffentliche Orte, keine Personen. OpenStreetMap steht unter der Open Database License; die Merkliste trägt deshalb den Hinweis »© OpenStreetMap- Mitwirkende, ODbL« mit, und das Werkzeug zeigt ihn an, sobald Daten geladen sind.
2 Anlagentypen, Maße und Normen
| Anlage | Maße | Quelle |
|---|---|---|
| Einfachsporthalle | 15 × 27 m, lichte Höhe ≥ 5,5 m | DIN 18032-1 |
| Zweifachsporthalle | 22 × 45 m, ≥ 7,0 m, zwei Hälften | DIN 18032-1 |
| Dreifachsporthalle | 27 × 45 m, ≥ 7,0 m, drei Drittel | DIN 18032-1 |
| Großspielfeld Fußball | empfohlen 105 × 68 m; zulässig 90–120 × 45–90 m; international 100–110 × 64–75 m | IFAB, Regel 1 |
| Kleinspielfeld, Handball | 40 × 20 m, Sicherheitszone 1 m seitlich, 2 m hinter den Torlinien | IHF |
| Basketball | 28 × 15 m | FIBA |
| Volleyball | 18 × 9 m, Freizone ≥ 3 m | FIVB |
| Beachvolleyball | 16 × 8 m, Freizone ≥ 5 m | FIVB |
| Badminton | 13,40 × 6,10 m | BWF |
| Tennis | 23,77 × 10,97 m, Gesamtfläche empfohlen 36,57 × 18,29 m | ITF |
| Rundbahn 400 m | Radius 36,50 m, Geraden 84,39 m, 8 Bahnen zu 1,22 m | World Athletics |
| Sportbecken 25 m | Bahnen ≥ 2,5 m; Tiefe ≥ 1,35 m von 1 bis 6 m vor der Wand bei Startblöcken; 25–28 °C; ≥ 600 lx | World Aquatics FR 2 |
| Wettkampfbecken 50 m | Olympische Spiele: 25 m breit, 8 Bahnen, Tiefe ≥ 2 m (3 m empfohlen), ≥ 1500 lx | World Aquatics FR 2 |
| Eisfläche | 60 × 30 m, Eckradius 7–8,5 m | IIHF |
| Kletter- und Boulderwand | nach Planung | EN 12572-1, -2, -3 |
| Bewegungspark im Freien | nach Hersteller | EN 16630 |
| Kraft- und Gymnastikraum | nach Nutzung | EN ISO 20957-1 |
Die Länge der Rundbahn rechnet Prüfung 21 nach: Die Messlinie der Bahn 1 liegt 0,30 m vom Innenrand; 2 · 84,39 m + 2 · π · 36,80 m = 400,00 m.
Die Hallenmaße folgen DIN 18032-1, hier nach dem Planungshandbuch Fachraum Sport des Landes Berlin (2018). In Österreich gelten für Sporthallen die ÖNORM B 2608 und die Richtlinien des Österreichischen Instituts für Schul- und Sportstättenbau (ÖISS); die österreichischen Maße sind vor einer Planung dort zu prüfen. Die Anforderungen des Bildungsministeriums für Sporthallen im Bundesschulbereich waren in dieser Sitzung nicht abrufbar.
Das Werkzeug zeichnet zu jedem Typ einen maßstäblichen Grundriss mit der Teilung (Drittel, Hälften, Bahnen) und gibt ein druckbares Anlagenblatt mit Maßen, Sportarten, Ausstattung, Sicherheit und Normen aus.
3 Ausstattung und Sicherheit
Drei Punkte ziehen sich durch alle Anlagen:
- Tore gegen Kippen sichern. Ortsveränderbare Tore sind eine bekannte Unfallursache. EN 16579 regelt Kippsicherheit und Prüfung; EN 748 (Fußball), EN 749 (Handball) und EN 1270 (Basketball) die Geräte selbst. Bei jeder Anlage mit Toren nennt das Werkzeug EN 16579; Prüfung 21 bricht sonst ab.
- Wasseraufsicht. Jede Nutzung eines Beckens braucht Aufsicht nach der Badeordnung; Startsprünge nur bei ausreichender Tiefe. Hygiene und Wasserqualität regeln das Bäderhygienegesetz und die Bäderhygieneverordnung 2012, die Sicherheit von Planung und Betrieb EN 15288-1 und -2.
- Prüfung und Einweisung. Kletteranlagen werden jährlich von einer sachkundigen Person geprüft, Bewegungsparks regelmäßig besichtigt; im Kraftraum gibt es eine Einweisung vor der Nutzung.
Die Ausstattungslisten verbinden die Anlagen mit den anderen Werkzeugen: Zeitnehmung mit Lichtschranke auf der Rundbahn, Zugkraftmessung mit Bodenanker im Kraftraum, Defibrillator in jeder Halle. Tore, Halterungen und Messknoten-Gehäuse lassen sich über den Fertigungspartner beziehen; Schutzausrüstung ist davon ausgenommen (Fachpapier 26).
4 Belegung
Teilbare Anlagen werden in gleich große Teile gerechnet: eine Dreifachhalle in drei Drittel, ein Sportbecken 25 m in sechs Bahnen, ein Großspielfeld in zwei Hälften. Die Woche ist ein Raster aus Tagen und vollen Stunden. Jede Gruppe hat eine Bezeichnung (keine Namen), eine Zahl von Einheiten je Woche, eine Dauer, einen Bedarf an Teilen und einen spätesten Beginn — für Kinder etwa 17 Uhr.
Die Regel ist offen und einfach:
- Gruppen werden in der eingetragenen Reihenfolge verteilt. Die Reihenfolge ist die Priorität und wird vom Verein oder Betreiber festgelegt.
- Jede Einheit einer Gruppe kommt an einen anderen Tag.
- Unter den möglichen Tagen zuerst an den bisher am wenigsten belegten, bei Gleichstand an den früheren Wochentag.
- An diesem Tag zur frühesten Stunde, zu der genug Teile für die ganze Dauer frei sind, und nicht später als der späteste Beginn.
- Was nicht untergebracht wird, meldet das Werkzeug.
Beispiel (Dreifachhalle, Montag bis Freitag, 15 bis 22 Uhr): U9 zweimal 1 Stunde auf einem Drittel, U11 zweimal 1 Stunde, U13 dreimal 2 Stunden, U15 dreimal 2 Stunden auf zwei Dritteln, Damen und Herren je dreimal 2 Stunden auf der ganzen Halle, Senioren einmal 1 Stunde. Alle 17 Einheiten werden untergebracht; belegt sind 59 von 105 Drittelstunden, also 56 %. Damen trainieren Montag bis Mittwoch ab 17 Uhr, Herren Donnerstag und Freitag ab 17 Uhr und Montag ab 19 Uhr.
Die Regel ist eine Vorschlagsrechnung, keine Vergabe. Die Entscheidung über Hallenzeiten bleibt beim Betreiber und im Verein. Prüfung 21 rechnet das Beispiel unabhängig in Python nach und vergleicht jede Zuteilung mit dem Rechenkern der Seite, der dafür unter Node läuft.
5 Leistungszentren
Leistungszentren bündeln Trainingsstätten und Betreuung. In Österreich zertifiziert das Österreichische Olympische Comité die Olympiazentren Austria. Im Dezember 2024 wurden sechs Zentren für 2025 bis 2028 re-zertifiziert: Campus Sport Tirol Innsbruck, Oberösterreich, Salzburg-Rif, Vorarlberg, Kärnten und Niederösterreich. Das Sportministerium nennt auf seiner Seite sieben Olympiazentren; die Abweichung ist in der Übergabe als offener Punkt vermerkt.
Laut Ministerium umfassen die Kernaufgaben Sportwissenschaft, Sportpsychologie, Sportmedizin, Leistungsdiagnostik, Physiotherapie, Ernährungswissenschaft und Karriereplanung. Als Mindestinfrastruktur werden eine Leichtathletik-Anlage mit Laufbahn, ein Rasenplatz, eine Sporthalle, ein funktionaler Kraft- und Gymnastikraum, ein Hallenbad (25 m), ein Leistungslabor, medizinische Untersuchungsräume und Outdoor-Infrastruktur genannt.
Die Werkzeuge ergänzen das, sie ersetzen es nicht:
- Feldtests mit bekannter Messunsicherheit neben der Diagnostik im Labor (Testblatt, Messknoten);
- Saisonplan mit Soll und Ist (Regelkreis);
- Befinden je Woche und Notfall (Sicherheit);
- Dateien der Athletin oder des Athleten gebündelt, Weitergabe nur mit Freigabe (Mappe, Profil);
- Belegung von Halle, Becken und Kraftraum (Sportstätten).
Keine Leistungsdiagnostik im Labor, keine sportmedizinische Untersuchung, keine Kaderentscheidung.
6 Recht
- Kartendaten: Open Database License; Quelle und Lizenz bei Weitergabe nennen.
- Bäder: Bäderhygienegesetz und Bäderhygieneverordnung 2012; Aufsicht und Badeordnung beim Betreiber; EN 15288-1 und -2.
- Barrierefreiheit: ÖNORM B 1600; die Suche zeigt die Angabe
wheelchairder Kartendaten. - Sporthallen: ÖNORM B 2608 und ÖISS-Richtlinien.
- Austausch: Die neue Austauschart Sportstättenplan enthält Merkliste und Belegung mit Gruppenbezeichnungen, keine Personen; Kategorie »Verein, Organisation und Ausstattung«.
7 Prüfung
Prüfung 21 prüft:
- die Maße von 13 Anlagentypen gegen die Regelwerke;
- die Länge der Rundbahn (400,00 m) und ihr Außenmaß;
- Bahnbreite und Wassertiefe der Becken und die Wasseraufsicht;
- EN 16579 bei jeder Anlage mit Toren;
- die Kartenmerkmale gegen eine feste Liste;
- den Quellenhinweis ODbL und die Mittelpunkte innerhalb Österreichs;
- die Darstellung der Olympiazentren samt Abweichung der Quellen;
- die Belegung des Beispiels (17 Einheiten, 59/105), in Python nachgerechnet und mit dem Rechenkern unter Node verglichen;
- den Aufbau der Abfrage und die Entfernung Wien–Graz;
- die Austauschart.
8 Grenzen
- Offene Kartendaten sind unterschiedlich vollständig. Öffnungszeiten, Zugang und Ausstattung vor einem Besuch beim Betreiber prüfen.
- Die Maße sind Planungswerte nach den genannten Fassungen; verbindlich sind die aktuellen Regelwerke, die österreichischen Normen und die Vorgaben der Behörde.
- Die Belegung kennt keine Wege zwischen Anlagen, keine Hallenschließzeiten an Feiertagen und keine Wünsche einzelner Gruppen außer dem spätesten Beginn.
9 Nächste Schritte
- Belegung als Kalenderdatei (RFC 5545), wie im Wettkampfplaner.
- Mehrere Anlagen in einem Plan, etwa Halle und Becken eines Leistungszentrums.
- Ausstattungsliste als Bestellliste mit Normprüfung.
Literatur
- Open Data Commons (2009): Open Database License (ODbL) 1.0.
- DIN (2014): DIN 18032-1, Sporthallen — Grundsätze für die Planung.
- Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin (2018): Planungshandbuch Fachraum Sport.
- Austrian Standards: ÖNORM B 2608, Sporthallen — Richtlinien für Planung und Ausführung.
- Österreichisches Institut für Schul- und Sportstättenbau: ÖISS-Richtlinien.
- World Aquatics (2021): Facilities Rules 2021–2025, FR 2 Swimming Pools.
- World Athletics (2019): Track and Field Facilities Manual.
- IFAB (2025): Laws of the Game, Regel 1.
- IHF (2024): Spielregeln Hallenhandball, Regel 1.
- FIBA (2024): Official Basketball Rules.
- FIVB (2025): Official Volleyball Rules; Official Beach Volleyball Rules.
- BWF (2025): Laws of Badminton.
- ITF (2025): ITF Rules of Tennis.
- IIHF (2023): Official Rule Book, Rule 17.
- CEN: EN 14904 (Sportböden), EN 12193 (Sportstättenbeleuchtung), EN 16579 (ortsveränderbare Tore), EN 748, EN 749, EN 1270, EN 15330-1, EN 15288-1 und -2, EN 13451, EN 12572-1 bis -3, EN 16630; ISO: EN ISO 20957-1.
- Republik Österreich: Bäderhygienegesetz (BGBl. Nr. 254/1976); Bäderhygieneverordnung 2012.
- Austrian Standards: ÖNORM B 1600, Barrierefreies Bauen.
- Österreichisches Olympisches Comité (2024): Olympiazentren bis 2028 re-zertifiziert.
- Österreichisches Sportministerium (2026): Olympiazentren, bmwkms.gv.at.
- Sinnott, R. W. (1984): Virtues of the Haversine. Sky and Telescope 68(2), 159.
Zweckbestimmung: Planung und Auswertung von Training bei gesunden Personen. Kein Medizinprodukt. Keine Diagnose, keine Verletzungsvorhersage, keine Freigabe zur Rückkehr in den Sport.
Ethik: Keine Arbeit für Rüstung, Militär, Waffen oder Dual-Use-Luftfahrt.
Offenlegung: Dieses Vorhaben gehört zu einem Einzelunternehmen, das auch einen Betrieb für additive Fertigung führt. Wo Halterungen, Gehäuse oder Ausstattungsteile empfohlen werden, besteht ein wirtschaftliches Eigeninteresse.
Rechte: Text alle Rechte vorbehalten. Werkzeuge und Datenschichten unter der Nutzungslizenz (bis 0.72 MIT), siehe Nutzung.